Hallo zusammen,
ich wollt gern mal eure Erfahrungen bzgl. des Beschäftigungsverbotes hören.
Ich bin aktuell in der 24. SSW und arbeite als Altenpflegerin. Natürlich wurde mit mir eine Gefährdungsbeurteilung gemacht und es hieß ich soll einen Schonarbeitsplatz erhalten. Die Realität sieht leider anders aus und ich soll weiterhin Tätigkeiten die nicht erlaubt sind durchführen.
Außerdem habe ich immer mal wieder massive Beschwerden wie Kreislaufprobleme, Blutungen unbekannter Ursache in der 19. SSW und jetzt vorzeitige Wehen, wegen denen ich immer mal wieder krankgeschrieben bin. Ich war bereits beim Betriebsarzt und beim Hausarzt und beide verweisen mich an den Gynäkologen, der aber die Zuständigkeit dafür bei meinem Arbeitgeber sieht, da er rechtliche Konsequenzen durch ein Beschäftigungsverbot befürchtet. Mein Arbeitgeber ist aufgrund hoher Fehlzeiten natürlich nicht begeistert, ist aber daran sonst nicht weiter interessiert. Abgesehen von allen Komplikationen steigt der psychische Stress, da ich bereits zum Pflegefall meiner Kollegen geworden bin und diese sich darüber beschweren das ich immer noch versuche arbeiten zu gehen. Ich mag meine Arbeit unheimlich gerne, schaffe das aber körperlich einfach nicht mehr und fühle mich vor allem von meinem Frauenarzt nicht ernstgenommen. Ich habe Angst davor irgendwann ins Krankengeld zu fallen, da das extreme finanzielle Einbußen wären..
Vielleicht hat jemand ähnliches erlebt und kann seine Erfahrungen mitteilen.
Lieben Gruß :)
Kein Beschäftigungsverbot trotz anhaltender Komplikationen
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Ich bin etwas überrascht.
Meine Ärztin war in meiner 18.SSW nur mit großer Überredungskunst davon abzuhalten, mir ein Beschäftigungsverbot zu erteilen.
Ich bin Fluglotsin und sie hatte Angst dass es für mich zu stressig ist.
Ich finde deinen Arzt da etwas zu entspannt.
Alles Gute!!
Die Ärztin ist nicht zu entspannt, sie handelt völlig korrekt.
Auch in Deinem Fall war nicht der Arzt, sondern der AG zuständig für die Beurteilung der Notwendigkeit und dann ggf. Erteilen eines Beschäftigungsverbotes.
Gruß
W
In meinem Fall wäre es in jedem Fall die Ärztin gewesen, die das BV ausspricht.
So auch bei sämtlichen Kolleginnen und Freundinnen die dies betroffen hat.
Ein Arzt darf kein BV aufgrund des Berufs oder der Arbeitsbedingungen aussprechen, hier ist der AG zuständig!
Die finanziellen Einbußen bei Arbeitsunfähigkeit sind KEIN Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Die müssen Langzeit- bzw. Schwerkranke übrigens auch tragen.
Ist mir bewusst. Finde ich jedoch nicht korrekt.
Warum nicht?
Es gibt in unserem Sozialsystem eben nur 6 Wochen Lohnfortzahlung, warum sollte das während der Schwangerschaft anders sein als bei Schwerkranken, die sich ihre Krankheit nicht ausgesucht haben?
Im Fall Deines Bruders kann ich den Frust auf jeden Fall verstehen, ich hoffe, seine Prognose ist positiv?
Mir stößt hier nur das Gejammer von Schwangeren auf, die wegen weniger Wochen Krankengeld einen Aufstand machen und der Ansicht sind, sie müssten bessere Konditionen haben als Kranke Menschen.
LG
Schwangerschaftsbedingte Krankengeldbezüge werden doch ausgeklammert.
Solche korrekten und sinnvollen Antworten sind hier erschreckend selten!
LG
Der Gynäkologe zieht sie doch bei Problemen aus dem Verkehr und schreibt sie krank.
Wo siehst Du da eine von ihm riskierte Gefährdung des Kindes???
Wenn sie so offensichtlich nicht arbeitsfähig ist, wie Du es schilderst, darf der Arzt auch gar kein BV aussprechen!
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