Elterngeld 2. Kind

Hallo zusammen,
angenommen: ich gehe beim ersten Kind 2 Jahre in Elternzeit und das Elterngeld lasse ich in 12 Monaten auszahlen. Dann bekomme ich von Monat 13-24 kein Elterngeld.
Sollte ich aber in diesem Jahr wieder schwanger werden mit Nr. 2 (also nahtloser Übergang in neue Elternzeit mit Mutterschutz)- wie wird dann das Elterngeld für Nr.2 berechnet?
Wird die gesamte Elternzeit ausgeklammert und auf die Zeit vor Geburt von Nr.1 gegangen, oder wird nur die Zeit ausgeklammert, wo man Elterngeld bekommen hat? Heisst dann also, ich hätte für die Berechnung für das Elterngeld von Nr.2 ein Einkommen von 0€?

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ich habe eben im Internet selbst die Antwort gefunden. Aber falls es jemanden Interessiert und den selben Plant hatte wie ich, hier die Antwort:

"Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Regelung des § 2 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) verfassungsgemäß ist. Nach dieser Regelung wird Elternzeit ohne Elterngeldbezug bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes für die Einkommensermittlung zugrunde gelegt werden, berücksichtigt. Weil in dieser Zeit kein eigenes Einkommen erzielt wird, könne nur der Basisbetrag von 300 Euro bewilligt werden. "

Ich werde das nochmal überdenken und evtl. doch Elterngeld + beantragen, so dass die 2 Jahre komplett ausgeklammert werden können. Aber dann besteht das Problem mit evtl Teilzeit nach 1,5 Jahren (wollte das spontan entscheiden)
- denn das wird ja mit dem Elterngeld verrechnet und somit fallen 24 Monate Elterngeld + geringer aus als 12 Monate Elterngeld!
Gar nicht so einfach diese Geschichte...

weiss denn jemand ob man während der Auszahlungsphase das Elterngeld+ noch in normales Elterngeld umwandeln kann?
Also folgendes Szenario:
Ich beantrage 24 Monate Elterngeld +
Merke dann aber: ich möchte nach 1,5 Jahren doch in Teilzeit zurück kommen
Ändere Monat 13-24 Elterngeld+ zu normalem Elterngeld für die Monat 13-18 um.
Geht denn sowas?

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Hallo,

deine Annahmen sind nur teilweile richtig.
Auch beim Bezug von Elterngeld Plus werden NUR die ersten 12 Monate in der neuen EG-Berechnung ausgeklammert. Also auch, wenn du im zweiten Jahr noch Elterngeld ausgezahlt bekommst, zählt das als 0-Monat in eine neue Elterngeldberechnung.

Allerdings könntest du Teilzeit Arbeiten und trotzdem dein EG-Plus weiter beziehen.
Du kannst dir auch dein restliches EG-Plus auszahlen lassen. Man kann einen Elterngeldbescheid einmalig ändern lassen.

Du bekommst auch keine 24 Monate Elterngeld (egal in welcher Konstellation), da die ersten zwei Monate nach der Geburt als Basiselterngeldmonate zählen. Das gilt jedenfalls, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst und Mutterschaftsgeld sowie AG-Zuschuss bekommen hast.

Es bleiben daher also Maximal 20 Monate EG Plus.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß
Krawummel

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Danke für deine Antwort. ich muss nochmal nachfragen (sorry, das ist echt so komplex):
du sagtest
"Allerdings könntest du Teilzeit Arbeiten und trotzdem dein EG-Plus weiter beziehen"

wird denn das EG-Plus nicht mit meinem Einkommen aus Teilzeit verrechnet und fällt somit geringer aus, wie wenn ich es vorher einfach normal hätte auszahlen lassen? Wäre ja ein Nachteil zum normalen EG- warum sollte man das also tun - EG-Plus und Teilzeitarbeiten?!

Aber verstehe ich das denn richtig, dass egal ob 10 Monate EG oder 20 Monate EG-Plus: für das 2. Kind werden im Bemessungszeitraum immer nur diese 12 Monate ausgeklammert! und danach werden dann entweder Teilzeit-Gehälter oder eben 0€-Monate eingerechnet?

Und um den alten Bemessungszeitraum zu "behalten" müsste Kind Nr. 2 theoretisch schon 14 Monate nach der Geburt des erstes auf die Welt kommen? #augen

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