Kindergeld volljähriges Kind "Auszeit"

Hallo ihr Lieben,

habe schon gegoogelt, finde aber irgendwie nichts.

Folgender Sachverhalt: Kind, 18 Jahre, macht dieses Jahr Abitur und möchte studieren, jedoch nicht sofort, sondern nach einer "Auszeit". In dieser "Auszeit" wird voraussichtlich gejobbt (vielleicht kommt doch noch ein FSJ in Frage, das lasse ich hier aber mal raus denn dann wäre alles klar). In dem Fall der Auszeit wird - nach meinem Verständnis- kein Kindergeld gezahlt. Wenn nun dann ein Jahr später ein Studium aufgenommen wird, kann man dann das Kindergeld neu beantragen? Wird es dann ab Studienbeginn wieder gezahlt?

LG
masinik

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Ja, kann man neu beantragen und wird auch wieder gezahlt.

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Hallo.

"Auszeit" ist Privatvergnügen und wird nicht staatlich unterstützt. Studium in Form von Kindergeld schon.

LG#winke

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Je nachdem, wie und wie lange die Auszeit gestaltet wird, kann man eventuell schon Kindergeld bekommen. Als Au Pair z. B. oder bei einem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, oder wenn man im Ausland nebenher (z. B. in Teilzeit) eine Fremdsprache studiert (z. B. Als Fernstudium). Frag am Besten bei der Kindergeldstelle nach.