Auf wen ist das kind versichert?

Frage steht oben? Auf mama oder papa? Wie setzt sich das zusammen

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Kommt drauf an, welche Versicherung, welche Voraussetzungen und wie man sich im Einzelfall entschieden hat.

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Wenn beide gesetzlich versichert sind, muss das Kind bei einem Elternteil in die Familienversicherung. Bei einer privaten KV sind noch mehrere Faktoren dafür entscheidend, bei wem das Kind zu versichern ist.

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Wenn beide gesetzlich versichert sind dann bei einem Elternteil wie ihr es vereinbart.
Wenn ein Elternteil privat versichert ist, und das bereits über einen längeren Zeitraum dann rutschen die Kinder in die Private falls ihr verheiratet seid. Ist bei mir und noch Mann der Fall. Ich bekomme die Kids erst zu mir wenn die Scheidung rechtskräftig ist.
Lg

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Nö, das stimmt nicht. Man kann, auch wenn der Partner seit 20 Jahren privatversichert ist, die Kinder gesetzlich versichern. Nur unter bestimmten Umständen geht das nicht,

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Ja ich kann die Kinder freiwillig gesetzlich versichern. Kostet bei uns dann bei der BKK Mobil Oil 180 Euro pro Kind.
Also nix mit Familienversicherung.
So der Fall zumindest hier bei mir. Übrigens die gleiche Aussage von der AOK.
Lg

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Wir haben beide die gleiche Versicherung und unser Sohn wurde bei beiden mitversichert :)
Sollte vielleicht erwähnt: komm aus Österreich

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Hallo. Ich bin privat versichert, da Beamtin. Mein Partner ist bei einer gesetzlichen KV. Man kann selbst entscheiden, wo man das Kind versichert. Bei der privaten KV kann man das Kind kostenpflichtig mitversichern. Bei der gesetzlichen KV ist das Kind bis zum 18. Lj. kostenfrei mitversichert, sofern es nicht versicherungspflichtig ist (z.B. eine Ausbildung macht oder eine Rente bezieht). Ist das Kind nicht erwerbstätig und hat kein eigenes Einkommen, besteht die Familienversicherung bis zum 23. Geburtstag.
Die Familienversicherung verlängert bis zum 25. Geburtstag des Kindes, wenn es eine Ausbildung macht, studiert oder einen Freiwilligendienst nach dem JFDG leistet.
Die Familienversicherung besteht über das 25. Lebensjahr um den Zeitraum hinaus, um den die Schul-, Berufsausbildung oder das Studium durch Wehr- bzw. Zivildienst (gesetzliche Dienstpflicht) unterbrochen oder verzögert wurde.
Keine Altersgrenze besteht für Kinder, die sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf Dauer nicht selbst versorgen können.

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Ich frage deshalb , weil mein mann unsere tochter ohne zu fragen auf sich versichert hat. Das wollte ivh so nicht haben.. kann ich das noch ändern?

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Seid ihr beide gesetzlich versichert? Ist einer freiwillig gesetzlich versichert? Was macht es für dich für einen Unterschied, über wen das Kind versichert ist? Seid ihr bei unterschiedlichen KKs und es geht dir darum?

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Mein Ex Mann und ich haben jeweils ein Kind mitversichert. Er ist freiwillig gesetzlich versichert, weil er Selbstständig ist. Und mein kleiner ist auch bei mir mitversichert, weil wir nicht verheiratet sind und es so einfacher für uns ist.