BV/Elterngeld 2. Kind- Verwirrt 😞

Hallo Ihr lieben,

ich blicke leider nicht ganz durch 😞 Hier eine „Kurzfassung“, vll. kann mir jemand helfen.

Mein 1.Kind Geboren: 04.07.2017 / Elternzeit bis 28.08.2019 / Elterngeld: 1 Jahr 2017-07/18

Ab 01.09.2019 sollte ich wieder TZ arbeiten (Nur mündlich ausgemacht) Habe jetzt noch meinen alten VZ Vertrag.

ET 2. Kind: 10.12.2019

Ab 01.09.2019 müsste ich ja arbeiten, kann ich mein VZ Job verlangen? Auch wenn ich höchstwarscheinlich in BV gehen würde bis zum Mutterschutz?
Würde ich im Mutterschutz auch mein Volles Gehalt bekommen, obwohl ich nur 2 Monate „gearbeitet“ habe?

Und werden September/Oktober 2019 die ich VZ Gehalt bekomme ins Elterngeld mit einberechnet??


Ich hoffe es ist verständlich :/

Danke und LG Mina 💙

1

Klar steht dir nach der Elternzeit dein Vollzeitgehalt zu, hast ja noch nichts unterschrieben. Aber:

Dein erster Arbeitstag ist der 29.8. und was machst du wenn du kein BV bekommst? Angst du vollzeit arbeiten? Die 2 Monate fließen natürlich in die Berechnung hinein, aber fraglich ob es Auswirkungen hat, da alle anderen Monate mit 0 € in die Berechnung hineinfließen.
Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse die üblichen 13€/Tag. Ich vermute es geht dir nicht m den AG-Zuschuss. Da bekämst du den vollen.

Aber den bekämst du auch, wenn du deine Elternzeit verlängern würdest bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes (Enddatum 1 Tag vor Beginn).

2

Hej, danke für die Antwort!

Die 2 Monate könnte ich auch Vollzeit arbeiten, der kleine wäre dan bei meiner Mutter. Das ist nicht das Problem.

Ah super, also die 13€/Tag von der Krankenksse und der AG zahlt seinen Zuschuss auch noch, oder? (Sprich im Mutterschutz habe ich auch noch mein volles Gehalt?)

3

Das ist richtig :-)

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