Erbe verteilen in einer Patchworkfamilie

Wie wäre in folgender Familienkonstellation eine gerechte Verteilung des Erbes für ein Berliner Testament?
- Ehemann bringt 3 Kinder (Max, Mia, Mara) mit in die Ehe.
- Ehefrau bringt 1 Kind (Finn) in die Ehe.
- Ehepaar hat ein gemeinsames Kind (Gina).

(1) 1/5-Regel
Jedes Kind erhält 1/5 des Erbes.

(2) 1/6-Regel
Mit in die Ehe gebrachte Kinder erhalten 1/6 des Erbes, das gemeinsame Kind erhält 2/6. Begründung: Die in die Ehe gebrachten Kinder haben noch ein anderes Elternteil, von dem sie erben; das gemeinsame Kind nicht, soll also in diesem Erbfall doppelt erben.

(3) 1/8-Regel
Der Ehemann vererbt seine Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an seine leiblichen Kinder, die Ehefrau vererbt an ihre Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an ihre leiblichen Kinder. Es ergibt sich folgende Verteilung: Max, Mia und Mara erhalten 1/8. Finn erhält 2/8. Gina erhält 3/8.

Es soll hier nicht um Beratung in den juristischen Details des Berliner Testaments gehen, das ist ein anderes Thema.

Wie wäre eine gerechte Verteilung des Erbes?

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Warum sollte das mit in die Ehe gebrachte Kind der Ehefrau etwas vom Stiefvater erben? 🤔

Ich wäre für Option eins.

Allerdings wird es kompliziert, wenn Immobilien im Spiel sind. Daher würde ich dazu tendieren an die Ehefrau zu vererben mit Pflichtteil an alle leiblichen Kinder. So muss nicht zwingend verkauft werden.

Zu sagen, dass die mit in die Ehe gebrachten Kinder des Ehemannes ja noch einen zweiten Elternteil haben, den sie beerben halte ich für quatsch.

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Es geht um ein gemeinschaftliches Berliner Testament innerhalb einer Ehe. Wenn der erste Ehepartner stirbt, soll zunächst der Ehepartner profitieren. Wenn der überlebende Ehepartner stirbt, soll das Erbe verteilt werden. Um die Verteilungsregel im zweiten Erbfall geht es in dieser Frage.

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Vielleicht erledigt sich das Problem ja von selbst.
Mal angenommen, dein Mann stirbt vor dir. Da könnte es durchaus sein, dass die drei Kinder, die dein Mann mit in die Ehe gebracht hat, ihren Pflichtteil einfordern. Worauf sollten sie denn warten? Wer sagt ihnen denn, ob nach deinem Tod überhaupt noch was zu erben da ist?

Das wäre für mich auch die sauberste Lösung.

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Kann ich pauschal nicht sagen. Wenn ich mir jahrelang was für meine Kinder und mich aufgebaut habe..mich mehr oder weniger alleinerziehend(je nachdem wieso man getrennt ist)durchgeboxt habe.. dann würden die Kinder meines neuen Partners nichts erben. Zumindest wenn man sich erst im späteren Leben mit älteren Kindern dazu entscheidet wieder einen neuen Partner zu wollen.

Also angenommen ich bin 50jahre..lerne wen kennen..die Kinder von ihm/mir sind 20-25jahre.. dann würden nur meine Erben.. und bei ehe halt der Mann.
Ist man grade mal 30jahre..und die Kinder sind alle noch sehr klein.. und man lebt viele Jahre gemeinsam..dann sieht es wiederum anders aus.

Mir ist es vorallem wichtig das meine Kinder abgesichert sind wenn mir was passiert. Wobei ich natürlich hoffe, dass ich mit meinem Mann (Vater unserer Kinder) dann auch noch verheiratet und glücklich bin und keine Patchworkfamilie habe.

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Es geht um ein gemeinschaftliches Berliner Testament innerhalb einer Ehe. Wenn der erste Ehepartner stirbt, soll zunächst der Ehepartner profitieren. Wenn der überlebende Ehepartner stirbt, soll das gemeinschaftliche Erbe auf die Kinder verteilt werden. Um die Verteilungsregel im zweiten Erbfall geht es in dieser Frage.

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Hallo,

in so einem Fall wäre ein Erbvertrag vor einem Notar sinnvoller.
Bei einem Berliner Testament besteht doch das Risiko, dass der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteil fordert.

freundliche Grüsse Werner

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Aus eben so einer Patchwork Konstellation heraus sind mein Mann und ich zum Notar gegangen und haben uns vor der Hochzeit beraten lassen.

denn Berliner Testament kam für uns defenitiv nicht in Frage, es musste in unserem Sinne klar geregelt sein, welches Kind was bekommt und was nicht vor allem.
Denn mein erwachsenes Kind hat einfach nichts von meinem Mann zu erben - finde ich. Und das wäre mit der Berliner Variante eben quasi automatisch passiert, wenn mein Partner zuerst sterben würde und danach ich.

Lichtchen

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Max, Mia, Mara, Finn und Gina haben alle eines gemein:
sie haben einen Vater und eine Mutter! Das Gesetz sieht vor, dass Kinder von ihren leiblichen Eltern erben (ja, man kann auch von anderen Menschen erben...aber schaut mal in die Freibeträge, vielleicht wird es da etwas deutlicher).
Niemand wird benachteiligt, wenn jeder AUSSCHLIESSLICH seine Kinder mit SEINEM Vermögen beerbt. Warum behauptest du, dass ein Kind benachteiligt wird, durch den „Karriereknick“ der Mutter? Hat nicht jedes Kind eine Mutter? Wo ist da ein Nachteil, wenn den jeder hat? Es mag ja sein, dass Finns Mutter deutlich weniger vererbbares Vermögen hat, als der Vater von Max, Mia und Mara ... nur seit wann vergleicht man eine Mutter mit einem Vater? Bitte vergleiche doch das Erbe von Finns Mutter mit dem von Max, Mia und Maras Mutter. Das Gleiche machst du bitte mit den beiden Vätern. Bitte bedenke auch, dass Max, Mia, Maras und Ginas Vater offenbar einige Kinder zu unterhalten hat (was natürlich auch das Erbe schmälert) - wieviele Kinder hat denn Finns Vater?

Ein Berliner Testament ist das ungerechteste was es gibt in dieser Konstellation.

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Korrigiert mich wenn ich falsch liege... Gesetzlich ist es so, 1/2 Ehepartner, 1/2 teilen sich die leiblichen Kinder. Gerechter als Berliner Modell, denn ich glaub mal gelesen zu haben dass Stiefkinder nicht automatisch was erben

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Du liegst falsch. Auch beim Berliner Testament gibt es die Möglichkeit, die endgültige Verteilung auf die Kinder so zu regeln, dass die Erblinien berücksichtigt werden und jeder nur von seinem leiblichen Elternteil erbt.

Das Hauptmerkmal des Berliner Testament ist,
- Zunächst werden die Kinder enterbt, der länger Lebende Ehepartner bekommt alles. Hauptgrund ist oft, dass das Haus nicht verkauft werden muss.
- Dafür wird gemeinschaftlich festgelegt, wie beim Tod des länger lebenden Ehepartner auf die Kinder aufgeteilt wird.

Meine Frage ist nach wie vor, welche Verteilungsregel ihr dann am Endefür gerecht halten würdet.

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Hallo!

Nach der gesetzlichen Erbfolge hätte Dein Mann 5 Erben (Dich und 5 leibliche Kinder), während Du nur 3 Erben hast (Deinen Mann und die beiden leiblichen Kinder).
Wenn beide Elternteile gleichzeitig sterben würden (was ja mit einem Berliner Testament quasi simuliert wird), würde also die 1/8-Regel die korrekte sein - zumindest sofern ihr in einer Zugewinngemeinschaft lebt. Wenn ein Ehevertrag besteht, sieht das Ganze schon wieder anders aus.
Das Ganze ist dann aber doch wieder deutlich komplizierter. Denn wenn nur ein Elternteil stirbt, kann ja der andere Elternteil mit seinem Vermögen erst einmal machen, was er will. Auch wenn es eine Verfügung gibt, wieviel jedes Stiefkind nach dem Tod des 2. Ehepartners bekommt, kann ja der 2. Ehepartner zu Lebzeiten schon seine eigenen Kinder begünstigen. Wenn dann nach seinem Tod kaum noch Erbmasse vorhanden ist, ist das schwer nachzuprüfen. Ich würde mich da wirklich juristisch beraten lassen, wie man so etwas machen kann. Ein Berliner Testament ist bei Patchwork-Familien immer etwas prekär.
Lies dazu mal das hier, das finde ich ganz informativ:
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/patchwork-familien-wie-erben-stiefkinder

LG

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Ich kann das so pauschal nicht beantworten. Das hängt doch vor allen Dingen davon ab, wieneng oder nicht die Beziehungen sind und was ihr wollt. Gerechtigkeit kann es hier nicht geben.

Ich persönlich würde mich im Grab umdrehen, wenn die Kinder meines Mannes meinen eigenen Kindern etwas wegnehmen würden. Aber wenn man ein gutes Verhältnis zu seinen Stiefkindern hat, sieht das evtl. ganz anders aus.

Ich finde, dass bei Patchworkfamilien das Berliner Testament eine schlechte Lösung ist.