Minijob in Elternzeit

Guten Morgen.ich wünsche erst einmal frohe Ostern 🐇🐣

Mir wurde gestern spontan ein Minijob angeboten und ich habe 2 widersprüchliche Aussagen im Internet gefunden. Ich dachte, dass es vielleicht hier ein paar Mütter gibt die das schon mal so mitgemacht haben und mir beim durchblicken helfen können😶

Mein Sohn wurde im November 2017 geboren. Ich habe für ein Jahr Basiselterngeld beantragt und dies bis Oktober 2018 bezogen. In Elternzeit befinde ich mich noch bis November 2019.

Meine Frage ist, wird mir durch den 450€ im nachhinein noch Elterngeld aberkannt und ich muss was zurück zahlen oder ist es eh egal weil die 12 Bezugsmonate rum sind🤔
Da steht ja auch was von "vorläufig" bewilligtem Elterngeld🤷‍♀️

Vielen Dank schon mal und weiterhin schöne Ostertage ☀️🐰

LG Hausfrau 007

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Guten morgen und frohe Ostern 🐣
Meine Freundin macht in Elternzeit nach dem Elterngeld einen Minijob. Läuft ohne Probleme und von zurückfordern hab ich noch nie was gehört. Sie hat das beim ersten Kind schon so gemacht und jetzt eben auch beim zweiten.
Ich selbst mache einen Midijob in Elternzeit nach dem Elterngeld. Habe auch keine Probleme damit, geschweige denn irgendwas von zurückbezahlen gehört 🤓
In dem Sinne „frohes Arbeiten“ 😉🙈 und viel Spaß 🙃

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Super, vielen Dank für deine Antwort :-)

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Solange du nicht mehr wie 30std/Woche arbeitest ist es egal - wenn du kein EG mehr beziehst :) man muss dann nix zurück zahlen oder so..

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Hallo.
Das Einzige, was noch von Interesse wäre, ist ob der Minijob bei deinem AG ist, wo du in EZ bist. Wenn nicht, musst du dir erst eine schriftliche Bestätigung deines Haupt-AG's holen, dass er dir genehmigt in EZ in einem Fremdbetrieb zu arbeiten :).
Frohe Ostern noch.

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Hallo, nein es ist nicht bei meinem AG, wir sind ein 8 Mann Betrieb und er verhält sich mehr als ars**ig, daher werde ich ihn nicht informieren. Danke für die Info aber die kannte ich schon, natürlich habe ich mich dazu schon belesen, nur nicht entsprechendes zu meiner Frage gefunden.
Danke dir auch frohe Ostern

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Die Informationen dazu und noch viel mehr findest du im entsprechenden Gesetz und ist ganz leicht zu finden.

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Zu meiner Frage?
Ich habe mit schon etliches durchgelesen, auch im Gesetz. Da steht nur:"Nach dem Ende des Elterngeldbezuges wird bei Teilzeitarbeit anhand des tatsächlich erzielten Erwerbseinkommens über das bis dahin nur vorläufig bewilligte Elterngeld endgültig entschieden. Ist das erzielte Einkommen höher als angenommen, muss gegebenenfalls Elterngeld zurückgezahlt werden. Ist das Einkommen niedriger, wird Elterngeld nachgezahlt. "
Daher war ich mir unsicher

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Naja, es bedeutet quasi, dass nach dem Ende des Bewilligungszeitraums Bilanz gezogen wird, ob du tatsächlich nicht gearbeitet hast. Denn du könntest dich ja während des Elterngeldbezugs dazu entscheiden, doch zu arbeiten.

Wenn du in einem anderen Zeitraum arbeitest als Elterngeld beziehst, wird nichts abgezogen. Du musst natürlich die Rahmenbedingungen einhalten (Max. 30 Std./Woche).

Außerdem wäre ich ganz ganz vorsichtig, den Minijob nicht bei deinem AG anzusprechen.

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