Kindergeld / Jugendamt

Guten Morgen und schönen Samstag meine lieben,

Unzwar lebe ich mit zwei anderen Müttern in einer großen Wohnung als WG das vom Jugendamt bezahlt wird. Meine Tochter erwarte ich in ein paar Tagen bin aktuell in der 39 ssw und einen Sohn im Alter von 2 und halb Jahren habe ich bereits. Für meinen Sohn bekomme ich Kindergeld und jetzt ist meine Frage ob das Jugendamt das Geld einfach einbehalten darf. Also auch bei der Familienkasse anrufen darf und die Zahlungen zu stoppen? Oder darf und kann ich das nur machen weil ja ich die Mutter des Kindes bin? Eigentlich müsste es ja mit mir abgesprochen sein. Jetzt bin ich natürlich verunsichert und weiß nicht ob ich diesen Monat mit dem
Geld rechnen kann oder nicht, über antworten wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

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Was ist das für eine WG? Ist das ein Mutter-Kind-Heim? Wenn ja, darf das Jugendamt das Kindergeld einbehalten um damit die Unterbringung zu finanzieren. Damit wird das pädagogische Personal, Lebensmittel etc finanziert. Das ist so vorgeschrieben und üblich.
Wenn du jedoch selbst Miete und Lebenshaltungskosten finanzierst, ruf doch mal beim Jugendamt an und lass dir erklären, wieso was gemacht wird.
Aber im Normalfall gilt das Kindergeld schon dir, wenn du selbst für alles aufkommst.

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Meine Frage war ja ob das Jugendamt einfach so bei der familienkasse anrufen darf und über das Kindergeld meines Sohnes bestimmen darf. Das Kindergeld war noch nicht drauf und ich weiß nicht ob ich damit rechnen kann oder nicht. Aber wenn mir das Jugendamt sagen würde das sie das Geld einbehalten dann müsste doch trotzdem ich bei der familienkasse anrufen und denen das dort mitteilen, auch aus Datenschutz gründen oder nicht?

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Hallo,

Wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, kann das JA das Kindergeld auf sich überleiten. Davon müsste dich das Amt aber informieren.

Am besten du klärst das mit dem JA direkt.

Viele Grüße

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Huhu,

wie kommst du denn darauf, dass die Kindergeldzahlung gestoppt werden soll? Dein Sohn lebt doch bei dir oder? Dann hast du auch ein Anrecht auf das Kindergeld für ihn.

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Kommt drauf an als welche Hilfe das bei dir läuft. Ist es offiziell eine stationäre Jugendhilfemaßnahme? Übernimmt das Jugendamt Kosten wie Miete etc.?
Wenn du dich in einer stationären Jugendhilfemaßnahme befindest steht dem Jugendamt das Kindergeld zu und ja die wirtschaftliche Jugendhilfe schreibt dann die Kindergeldkasse an.