Urlaubsgutschein - Inklusivleistungen verändert, habe ich Rechte?

Hallo zusammen,

zur Hochzeit haben mein Mann und ich einen Hotel-Gutschein von Freunden über Touridat.com geschenkt bekommen. Wir wollten den Gutschein einlösen, allerdings hatte das Hotel zwischenzeitlich geschlossen. Mittlerweile hat ein neuer Betreiber das Hotel wieder eröffnet und nimmt die Gutscheine entgegen, allerdings mit stark gekürzten Inklusivleistungen. So sollen z.B. das Abendmenü wegfallen sowie der Leih-Bademantel und noch andere Leistungen.
Die Dame am Empfang des Betreibers meinte ziemlich herablassend, wir sollten froh sein, dass die Gutscheine überhaupt akzeptiert würden, allerdings bin ich hin und hergerissen, da eben nicht die kompletten bezahlten Leistungen erbracht werden sollen.

Der Gutschein-Anbieter sagt: Klären Sie das mit dem Hotel.

Da der Gutschein dieses Jahr sein 3jähriges Jubiläum erreicht, würde ich die Sache gerne geklärt haben, war ja nicht billig.

Was sind meine Rechte?
Was meint ihr?

Danke!

1

Was sagen denn die AGB‘s des Gutscheinanbieters?

2

Dass es bei Betriebsschließung das Geld zurück gibt. Von Wieder-/bzw. Neueröffnung (unter anderem Namen, neuer Betreiber) steht da nix.

3

Wäre es dann nicht besser das Geld zurückzuverlangen, eben weil der eigentliche Betrieb geschlossen wurde?

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