Fragen zu KiWu in Elternzeit - Mutter- und Elterngeld

Hallo zusammen,

wir erwarten im Juni diesen Jahres unser erstes Kind und wir sind uns jetzt auch schon sicher, dass ein Geschwisterchen folgen wird. Wir finden es schöner, wenn zwischen den Kindern kein großer Altersunterschied ist - außerdem hat man dann noch alle Babysachen zu Hause und ist noch voll im Trott ;-)

Bei meinem Arbeitgeber bin ich festangestellt und er geht auch davon aus, dass ich nach der Elternzeit wieder voll arbeiten werde.

Nun zu meinen Fragen:

Momentan bin ich noch am überlegen, ob ich 12 oder 15 Monate Elterngeld und Elternzeit beantragen soll.

Wie wäre es, wenn ich quasi zum Ende der Elternzeit wieder schwanger wäre, würde ich dann wieder das gleiche Muttergeld und Elterngeld wie bei Kind Nr. 1 erhalten?

Wenn ich nach Feststellung der erneuten Schwangerschaft krank geschrieben werden würde, würde ich mein altes Gehalt erhalten?

Was genau ist dieser Geschwisterbonus, welchen man erhält?

Ich freue mich sehr über eure Ratschläge und Tipps #klee#winke

PS: Einen Besuch bei der Schwangerenberatung werden wir auf jeden Fall auch noch wahrnehmen - wenn es denn dann in einem Jahr ca. so weit sein sollte.

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Erster Hinweis: Die Elternzeit muss nicht genauso lang (bzw. kurz) sein, wie der Elterngeldbezugszeitraum. Du kannst also 12 oder auch 15 Minate EG bekommen aber trotzdem 2 Jahre Elternzeit bei deinem AG anmelden. Dann kannst du z.b. nach dem EG Bezug auch wieder in Teilzeit in Elternzeit arbeiten ohne das Anrecht auf deinen alten Vollzeitvertrag zu verlieren. Wenn du dann in Elternzeit schwanger wirst, kannst du sie auch vorzeitig beenden, dann direkt in den Mutterschutz von Kind 2 gehen und dann direkt weiter in die Elternzeit von Kind 2 und verlierst dabei immer noch nicht den Anspruch irgendwann wieder in deinen Vollzeit ertrag zurück zu kehren.

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Gehalt bekommst du ja nur, wenn du krank geschrieben bist in einer Zeit, in der du normalerweise beruflich aktiv bist. Bist du in Elternzeit und gerade beruflich inaktiv (also keine TZ in EZ) bekommst du logischerweise auch kein Gehalt im Krankheitsfall. Während der TZ in EZ aber schon. Aber warum gehst du von einer Krankschreibung aus, nicht eher von einem BV?

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Du bekommst für Kind 2 das gleiche Elterngeld wie für Kind 1, wenn die Betechnubfsmonate dir selben sind, also die vorm Mutterschutz von Kind 1. Das schaffst du z.b. wenn du 12 oder auch 15 Monate EG beziehst und der Mutterschutz für Kind 2 am Ende deines Elterngeldbezugszeitraums anknüpft. Heißt, die Kinder max. ca. 17 Monate Altersunterschied haben. Also ran halten ;-)

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