Erneut schwanger in EZ? Wie sieht’s finanziell aus?

Hallo zusammen,

vielleicht finde ich hier Antwort, sonst muss ich doch mal beim Amt anrufen.
Wir sind im Januar Eltern geworden und stellen uns die Frage, wann wir das zweite Kind bekommen möchten. Wir hatten uns eigentlich keinen ganz großen Altersunterschied gewünscht. Wir dachten an 2-2,5 Jahre (sofern es so schnell klappt).
Aber das ist ja auch eine Frage des Geldes.
Wir verdienen zwar beide gut, aber es ist ja schon ein Gehalt deutlich weniger. Ich beziehe aktuell Elterngeld plus und wir hatten uns vorgestellt wieder schwanger zu sein, wenn unsere Maus zwei Jahre alt wird. Ich würde wieder arbeiten gehen, wenn sie 2 Jahre und ein paar Wochen alt ist (nach KiTa Eingewöhnung). Aktuell arbeite ich in meinem Job nebenbei auf 450€. Nach der Elternzeit hatte ich vor 15-20 Stunden zu gehen. Je nach dem wie es mit dem KiTa Platz klappt.
Nehmen wir an ich bin zum Arbeitsbeginn erneut schwanger, wie sieht’s mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus?
Wird das Elterngeld dann aus den 15-20 Stunden berechnet? Oder gibt es nur den Mindestsatz? Hab ich auf Mutterschaftsgeld überhaupt Anspruch?

Ich Danke euch!

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Das Elterngeld wird dann wieder aus 12 Monaten berechnet.
Also wenn du 8 Monate dann das Gehalt (dann hast du ja Mutterschutz) bekommst, was du bei 15 bis 20 Stunden verdient hast, dann fließen die schon mal mit ein und ich glaube, dass die anderen Monate aus dem 450 Euro Job berechnet werden.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld bekommst du dann auch natürlich und das Mutterschaftsgeld ist wieder insgesamt so hoch, wie dein Verdienst dann ist. Man kann wohl den Mutterschutz mit einfließen lassen, wenn es dir zum Vorteil dient. Das weiß ich aber nicht genau. Dieser wird ja eigentlich bei der Berechnung ausgeklammert.

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Wenn das zweite Kind geboren wird bevor das erste 14 Monate alt wird, bekommst du das gleiche an elterngeld wie beim ersten Kind. Jeder Monat den du nach dem ersten Jahr Elternzeit Teilzeit arbeiten gehst wird mit einberechnet und schmälert dann auch dein Elterngeld. Dass du eigentlich Elterngeld plus beziehst spielt keine Rolle. Nur das erste Jahr wird ausgeklammert. Inwiefern Die 450 Euro nach dem ersten Jahr Elternzeit einberechnet werden weiß ich nicht.

Kurz und knapp. Es zählen die letzten 12 Monate. In deinem Fall im blödsten fall noch ein paar Monate in denen du nur einen 450 Job hattest.

Mutterschaftsgeld bekommst du ganz normal. Wenn du grade teilzeit arbeitest wird das auch danach berechnet...

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„Dass du eigentlich Elterngeld plus beziehst spielt keine Rolle. Nur das erste Jahr wird ausgeklammert.“

Natürlich spielt das eine Rolle! Bei Elterngeld Plus werden 14 Monate Elterngeld ausgeklammert , somit insgesamt 16 Monate.

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12 Monate vorm Mutterschutz sind relevant für die Berechnung. Somit dein Teilzeitgehalt und je nach Mutterschutzbeginn auch der 450€ Job. Je nach Alter des 1. Kindes noch Geschwisternonus.