AU bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo zusammen,

Ich bin diese Woche krankgeschrieben, weil meine Weisheitszähne gezogen wurden.
Bei der AU ist auch eine Ausfertigung für die Krankenkasse dabei. Muss ich die dort abgeben, obwohl ich nur als geringfügig Beschäftigte, also auf 450 €, arbeite?

LG
Biabas

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Ja natürlich, denn du hast ja Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung trotz Krankheit, also du bekommst Geld, während du krank bist!

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Ok, danke dir

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Achso, für den Minijob ist übrigens dann die Minijob-Zentrale, nicht deine normale KK zuständig, also da muss es hin, aber es kann sein, dass dies dein AG schon mit seinem Exemplar tut!

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Hallo..

Also ich habe es nur beim AG abgegeben .

Ich hatte einmal zur kk geschickt, kam gleich der Anruf... sie sind kein mini jobber mehr ? Ich meinte...doch....na dann brauchen wir es nicht.


Ich denke du wirst nicht über 6 Wochen AU sein. Aber Ruf bei deiner KK an. Ich bin bei der TK .

Also ich schicke für eine woche kein Schein weg.

Lg

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Achso und du hast Anspruch auf Krankengeld aber nur vom AG die ersten 6 Wochen .

Lg

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Nein, Anspruch auf Krankengeld hat sie eben nicht!
Krankengeld zahlt nur die KK!

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Du hast recht . Aber mein Gehalt wurde weiter vom AG gezahlt. Wo ich die eine Woche krank war . Daher habe ich nur AU beim AG abgegeben.

Lg

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