Teilzeit in Elternzeit erst ab 15 Mitarbeitern?

Mein ET ist im August 2019.

Eigentlich wollte ich ab Oktober 2 Jahr Elternzeit nehmen und nach 1,5 Jahre für 6 Monate in Teilzeit zurückkommen. Nach den zwei Jahren EZ dann wieder Vollzeit. So der Plan.

Nun habe ich gelesen, rechtlichen Anspruch hat man auf Teilzeit in EZ nur, wenn das Unternehmen mind. 15 Mitarbeiter beschäftigt.

Ich arbeite in einer Belegschaft, die insgesamt 28 Personen umfasst. Allerdings sind hier zwei unterchschiedliche Organisationen zusammen auf einem Gang. Mein Vertrag läuft auf Oragnisation 1 (Tochtergesellschaft von Organisation 2) die offiziell knapp 12 Mitarbeiter hat. Was rechtlich ja zu wenig wäre (oder ändert der Status als Tochtergesellschaft etwas hieran?). Klar kann man die oben genannte Planung mit dem Chef durchsprechen und vielleicht gibt er ja auch sein OK zu meinem Plan. Aber laufe ich dann nicht eventuell Gefahr, meinen Anspruch auf meine Vollzeitstelle zu verlieren? Diese wäre mir bei mehr als 15 MA ja nach sechs Monaten Teilzeit rechtlich immer noch sicher. Aber wenn es nur eine bilaterale (wenn auch schriftlich festgehaltene Absprache) zu meinen Gunsten mit dem Chef war? Oder hat es ebenfalls eine rechtliche Bidnung, wenn schriftlich festgehalten wurde, dass ich wieder in Vollzeit ab August 2021 einsteigen möchte?

Ich möchte vermeiden dass ich in TZ einsteige und mei Chef mir dann in zwei Jahren sagt, Vollzeitstelle sei leider nicht mehr möglich da nun bereits anders besetzt (und ich rechtlich keine Absicherung habe). Dann müsste ich mir einen neuen Job suchen, denn nach zwei Jahren soll es definitiv wieder Vollzeit sein.

Hat da jemand Praxiserfarhung?

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Praxiserfahrung nicht, da ich immer für Arbeitegeber mit 60-8000 Mitarbeitern tätig war, aber es ist mein Fachgebiet als Personalreferent.

Um deine Elternzeit und die Rückkehr im Anschluss auf Vollzeit musst du dir keine Sorgen machen, der steht auch Arbeitnehmern in Kleinbetrieben zu. Der Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit kann allerdings abgelehnt werden. Sprich es kann sein, dass deine gewünschte Teilzeit nach 1,5 Jahren abgelehnt wird und du nach 2 wieder voll einsteigen musst.

Für den Arbeitgeber ist dies einfach eine Organisationserleichterung, da er so nur in der Not ist für deine gesamte EZ einen vollwertigen Ersatz zu finden und nicht für einen Teil deiner EZ vollen Ersatz finden muss und für den anderen Teil EZ deine „fehlenden“ Stunden irgendwie auffangen muss.

Was vielleicht in so einem Fall noch eine Lösung wäre, wenn du nach 1,5 Jahren auf das Geld angewiesen bist aus der Teilzeittätigkeit, ist sich einen anderen Teilzeitjob für die Zeit zu suchen. Dies müsste zwar der Hauptarbeitgeber bestätigen, aber deine TZ in EZ muss nicht im gleichen Betrieb ausgeübt werden. Du könntest also für das halbe Jahr die gewünschte Stundenanzahl auch woanders erbringen, wenn sie bei deinem Arbeitgeber nicht möglich sein sollten.

Ich hoffe das hilft dir. Wenn noch Fragen offen sind fragt gerne.

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Vielen lieben Dank! Deine RM hilft mir tatsächlich sehr! :)

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naja wenn ihr es schriftlich festhaltet, dass du nach der Teilzeit wieder voll Zeit anfängst mit Datum, wann das statt zu finden hat ist das ja dann auch ein beidseitig bindender Vertrag.
wichtig ist wie immer die schriftlichkeit.
und ist ja dann auch quasi zu seinen gunsten, weil er weiß du kommst da wieder voll zurück. Er wird dann wahrscheinlich eine befristete vertretung bis zu dem Datum einstellen.
lg

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Ist das mit der Teilzeit und der Betriebsgröße nicht unabhängig von der Elternzeit so? Also dass man (ab einer bestimmten Betriebsgröße) zu jeder Zeit für eine befristete Zeit in TZ arbeiten kann. Das Gesetz ist relativ neu.

In Elternzeit darfst du 15-30 Wochenstunden arbeiten. Danach MUSS dein AG Dir deine alte Stelle wieder geben, egal ob du in EZ TZ gearbeitet hast oder nicht.

Und wie schon gesagt wurde, du musst nicht in deinem Betrieb in Tz arbeiten. Fragen würde ich natürlich trotzdem ;)

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Der Chef muss dir deine TZ in EZ bei ihm nur nicht gewähren, tut er es aber, ist es genauso wie bei mir als 15 Mitarbeitern (ist genauso wie die ganzen, die mit Minijob in EZ arbeiten!).-