Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen

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Hallo,
mal eine Frage zur Elternzeit, da ich einen ziemlich unangenehmen Arbeitgeber habe, der mich seit Bekanntgabe der Schwangerschaft extrem gemobbt hat, so dass mich meine FA sogar ins BV geschickt hat.
Persönlich kann ich mit diesem Menschen nicht mehr sprechen. Nach der Elternzeit werde ich auf jeden Fall woanders arbeiten.

Nun zu meiner Frage: Von wann bis wann soll ich Elternzeit eintragen? Ich hab das noch nie gemacht und kenne auch niemanden der mir helfen kann.

1 Jahr würde ich auf jeden Fall zu Hause bleiben und dann einen neuen Job, erstmal in Teilzeit, suchen.
Soll ich da exakt vom 16.05.19 bis 16.05.20 eintragen, oder kann ich auch 2 Jahre eintragen und ggf. früher wieder arbeiten? Oder wann beginnt die Elternzeit? Mit der Geburt oder nach dem Mutterschutz?

Wie ihr seht, bin ich leicht überfragt.... 🙈

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Auf diesem Wisch an sich gar nicht. Du setzt ein Schreiben auf, dass du soweit vorbereitest und schickst es nach der Geburt deines Kindes an den AG. In dem Schreiben teilst du mit, dass dein Kind XYZ am xx.xx. Geboren wurde und du zwei Jahre Elternzeit anmeldest. Du solltest auf jeden Fall zwei Jahre anmelden, denn bei der ersten Anmeldung legst du dich für die ersten 24 Monate fest. Nimmst du erst nur ein Jahr, dann verzichtest du auf das zweite Jahr.

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Das stimmt nicht. Man verzichtete nicht pauschal auf das zweite Jahr, es kann nur abgelehnt werden, muss aber nicht.

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Richtig es kann abgelehnt werden das zweite Jahr, wenn man es nicht direkt anmeldet. Der AG der TE scheint nicht so nett zu sein, was also wird er dann wohl machen, wenn sie nur ein Jahr anmeldet? Schlauer wäre es demnach zwei Jahre anzumelden und sich dann für das zweite Jahr einen AG für Teilzeit in Elternzeit zu suchen und zwar so, dass der AG nicht ablehnen kann.

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Kleine Korrektur zur Vorschreiberin:

Melde bitte „...im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum x.xx.xx (1Tag vorm 2.Geburtstag)...“ an!

Ansonsten könnte es dein AG dir so auslegen, als ob du ab Geburt anmeldest und streicht dir den AG-Zuschuss sowie Urlaubsanspruch für den nachgeburtlichen Mutterschutz!

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Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz.

Deshalb schreibst du am besten auch, dass du deine Elternzeit nach dem gesetzlichen Mutterschutz anmeldest. Anmelden musst du sie innerhalb der ersten Lebenswoche deines Babys.

Ich würde 1 Jahr nur nehmen, wenn du direkt an dem 1. Geburtstag wieder arbeiten möchtest, sonst nimmst du 1 Jahr und 1 Tag. Denn Elternzeit in Jahren angegeben, endet immer einen Tag vorm Geburtstag des Babys.

Bist du dir noch nicht sicher, ob du nach 1 Jahr einen neuen Job findest oder überhaupt arbeiten möchtest, meldest du am besten 2 Jahre an. Kündigen kannst du ja in der Elternzeit auch. Zum Ende hin sind es 3 Monate, sonst normale Kündigungsfrist.

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"Anmelden musst du sie innerhalb der ersten Lebenswoche deines Babys. "

Anmelden muss man 7 Wochen vor Beginn. Das ist nur dann die erste Lebenswoche des Babys, wenn es am ET oder später kommt.

VG Isa

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Ja natürlich ist das so, ich gehe hier positiv gestimmt, wie ich bin, immer von Idealfall aus.

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Du hast ja schon viele gute Infos erhalten.

Ich kenne deinen AG nicht, das macht es schwierig zu beurteilen, wie lange du Elternzeit anmelden solltest. Denn ja, du kannst mit Zustimmung in der Elternzeit woanders arbeiten.

Ist dein AG allerdings ein A..., dann lehnt er alles ab, weil er Bedarf hat, dass du dort arbeitest.
Unwahrscheinlich, da er ja eine Vertretung für dich einstellen wird, aber durchaus möglich.

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Danke an alle tollen Antworten, ihr habt mir sehr geholfen! 😊

Leider ist mein AG ein ziemlicher A.... aber ich denke nicht, dass er dsrsuf bestehen wird dass ich wieder bei ihm anfange. Hoffe ich zumindest. Es ist ein sehr kleiner Betrieb und er hätte mich dann immer vor der Nase sitzen.