Private Arztrechnungen

Hallo,

der Vater meiner Kinder und ich sind seit 1,5 Jahren getrennt. 
Da wir beide Selbständig sind, sind wir privat versichert und die Kinder somit auch. Die Kinder sind schon seit der Geburt bei mir mitversichert und dies hat sich auch nach der Tennung nicht geändert. 
Der Vater muss laut den Anwälten die Krankenversicherung der Kinder zahlen. Nun weigert er sich jedoch die Rechnungen die innerhalb des Selbstbehaltes (pro Kind 400€) sind zu bezahlen. 
Wer muss diese Rechnungen nun bezahlen?
Die Kinder sind 4 und 2 falls dies eine Rolle spielt.

Freundliche Grüße

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Mir ist allerdings auch nicht ganz klar, weshalb der Vater hier zusätzlich zum Unterhalt noch bis zu 800 EUR zahlen muss.

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Warum seid ihr nicht freiwillig gesetzlich versichert?

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Wir waren schon privat versichert bevor die Kinder geboren wurden. Und dann kommt man ja nicht einfach wieder zurück in die gesetzliche KV.

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Die private KK muss zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden.

Aber warum sollte er alleine moch 800 Euro zum Unterhalt zahlen?
Was sind das für Rechnungen, die nicht übernommen werden?

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Das sind keine Rechnungen, die nicht übernommen werden, sondern Rechnungen die innerhalb des Selbstbehaltes sind.

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Ich könnte die Kinder ja auch ohne Selbstbehalt versichern, dann würde er halt monatlich deutlich mehr zahlen müssen.

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Wer bekommt denn die Erstattungen der Rechnungen und auch evtl. Beitragsrückerstattungen?
Was passiert bei Leistungen, die möglicherweise nur anteilig gezahlt werden, wie zum Beipspiel Arneimittel, Hilfsmittel, Logopädie etc.?
Ich als Laie hätte vermutet, dass "die Krankenversicherung der Kinder zahlen" dies alles mit beinhaltet. Das würde dann auch die Rechnungen innerhalb des Selbstbehaltes mit einschließen. Immerhin ist die KV ja so abgeschlossen worden und hätte auch anders abgeschlossen werden können.
Dummerweise wirst du da sicherlich nur über Anwalt oder sogar Gericht Klarheit bekommen....

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Vielen Dank, für die sachliche und fragenbezogene Antwort!
Bis jetzt gab es noch nichts, dass nicht übernommen wurde.
Die Beitragsrückerstattung und Erstattung der Rechnungen bekommt natürlich der Vater.

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trotzdem nochmal die Frage:
Wer bekommt die Arztrechnungen zugeschickt?
Wer überweist dem Arzt das Geld?
Wie sieht es mit den Kosten von Arzeimitteln in der Apotheke aus? Ich nehme an, die wirst du begleichen und dann Eigenanteile einfordern müssen?
Gab es bereits den Fall eine Erstattung einer Rechnung?
Auf wessen Konto werden diese Erstattungen gezahlt?
Gab es bereits Beitragsrückerstattungen?
Ich denke mal, deine Situation ist kompliziert.
Gut, dass es ab September einfacher wird.

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Hallo,
die Kinder haben neben dem Unterhalt Anspruch auf Krankenvorsorge gegenüber den unterhaltspflichtigen Elternteil. Das umfasst bei der PKV selbstverständlich alle Kosten, die damit in Verbindung stehen. Also neben den monatlichen Beiträgen auch der Selbstbehalt und die vollständige Übernahme jeder Rechnung, die nicht komplett durch die PKV beglichen wird (z.B. wenn der Arzt einen höheren Satz abrechnet oder der Vertrag nicht 100% erstattet).
Lange Rede, kurzer Sinn:
Der Vater muss alles zahlen. Er kann dies auch gern im Internet nachlesen. Wenn er möchte, kann er auch gern noch zusätzlich Verzugszinsen zahlen und das Ganze über das Gericht laufen lassen. Du kommst ihm schon ungemein entgegen durch deinen Plan die Kinder dieses Jahr in die GKV mitzunehmen - das müsstest du nicht tun.

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Hallo Kati,
hast du vlt einen Link, wo ich etwas darüber finde, dass alle Kosten der PKV, eben auch der Selbstbehalt vom unterhaltspflichtigen zu tragen ist?
Vielen Dank und LG

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Hallo,
das ergibt sich doch aus der Versicherung selbst. Der Selbstbehalt bedeutet doch im Grunde nur ein etwas „preiswerterer“ monatlicher Beitrag. Das war der Deal bei der Unterschrift und den kannte er auch. Den Selbstbehalt kann er nirgends angeben. Aber er darf ihn selbst zahlen. Das ist Teil seines Monatsbeitrages.

Üblicherweise zahlt die versicherte Person eigentlich alle Rechnungen selbst und erhält dann auch alle Erstattungen.

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rein vom logischen her würde ich sagen, dass der Vater den Selbstbehalt zahlen muss, wenn er die KV zahlen muss.
Denn der Beitrag der KV wird ja durch den Selbstbehalt niedriger.

Wenn er rumzickt, dann lass dir mal schnell ausrechnen, was die KV kosten wird wenn ihr auf den Selbsterhalt verzichtet.

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Ja das werd ich mal machen, wenn er sich weigert.
Hab jetzt auch gelesen, dass er private Zusatzversicherungen bezahlen muss, wenn die Kinder in die gesetzliche Versicherung wechseln. Ich könnte die Kinder quasi auf den Stand der privaten KV bringen mit Zusatzversicherungen und er müsste es zahlen.

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Hallo

Wo hast du das gelesen?
Das kann ich mir kaum vorstellen, vor allem ohne zu fragen. Das würde dann ja jeder machen und der andere müsste zahlen. Was medizinisch notwendig zahlt ja die Kk. Alles darüber hinaus muss nicht gezahlt werden und kann auch nicht verlangt werden, da es oft "Extras" sind.

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