Ist Vollzeit Resturlaub nehem Pflicht wenn ich Teilzeit arbeite WÄHREND der Elternzeit?

Hallo zusammen,

Ich habe aus dem Vorjahr ein paar Tage Resturlaub. Jetzt arbeite ich seit Februar 10-15 Stunden Teilzeit in der Woche. Ich bräuchte nun nächste Woche einen Uaubstag und muss nun laut Verwaltung meinen Vollzeit Resturlaub aus dem vergangenen Jahr nehmen... Bzw. Er wird automatisch genommen da Resturlaub immer bevorzugt dem neuen Urlaub abgezogen wird.

Allerdings habe ich dann für den Tag einen Vollzeit Tag von den Stunden drin stehen und muss auch so bezahlt werden. Das wiederum muss der Elterngeldstelle gemeldet werden, die dann natürlich das Elterngeld entsprechend kürzen....

Nun Arbeite ich dann ab November wenn das Jahr Elternzeit rum ist wieder Vollzeit. In den zwei Monaten brauch ich wiederum mehr Urlaubstage als die 5 Vollzeit Urlaubstage die ich dann rechnerisch habe. Heb ich mir was von den Teilzeiturlaubstagen auf werden an den Tagen meine Stunden runter gerechnet, hab dann minus Stunden sozusagen erstmal, und bekomme auch nur diese Stunden bezahlt... ich könnte da also meinen Vollzeit Resturlaub eigentlich ganz gut gebrauchen.

Das alles ist nicht nur super kompliziert und ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand sondern auch mit finanziellen Unstimmigkeiten behaftet.

Ich dachte immer das man den Resturlaub wenn man Elternzeit nimmt NACH der Elternzeit bis Ende des darauffolgenden Urlaubsjahres nehmen kann. Auch wenn man während der Elternzeit Teilzeit arbeitet.
Oder liege ich da so falsch? Kennt sich da jemand von euch aus?

Ich hab einer aus unserer Zentralverwaltung schon eine Mail geschrieben die das mal an die Verwaltung unsere Zweigstelle kommuniziert hatte, aber bisher noch keine Antwort bekommen :(

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Du erwirbst in deiner Elternzeit, wenn du arbeitest neuen Urlaub und nur dieser darf genommen werden.

Dein Resturlaub aus vor der Elternzeit darf dafür garnicht genommen werden, da er ja auch vor der Elternzeit resultiert.

Da müssen die in deinem Betrieb das halt manuell eingeben, wenn das System es nicht vorsieht.

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Wo ist denn das geregelt? Gerecht fände ich das, aber alle aus der Personalabteilung haben mir mitgeteilt, dass ein Urlaubstag ein Urlaubstag sei und somit nehme ich meine Resturlaubstage jetzt dann hal t in der Elternzeit, auch wenn ich da TZ arbeite. Ist das nicht korrekt? Lg

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Okay danke. Das dachte ich nämlich auch aber meine Personalerin meinte ne und das der Resturlaub in jedem Fall zu bevorzugen wäre so hat es ihr die Zentralverwaltung gesagt da sie den Fall erst vor kurzem hatten.

Ich muss da mal am Montag direkt in der Zentralverwaltung anrufen und nochmal fragen. Ich weis nur nicht worauf ich genau verweisen kann/ soll wenn die sich quer stellt. :(

Vg

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Als ich von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt habe, wurden die Urlaubstage dann umgerechnet, so dass ich dann quasi mehr Urlaubstage hatte. Kann dein AG das nicht auch machen?

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Nein das geht leider nicht.

Und den Vollzeitresturlaub könnte ich auch Ende des Jahres zur Krippeneingewöhnung und Weihnachten gebrauchen. Zumal ich immer dachte das er mir NACH der Elternzeit zustehen würde.

Vg

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Da denkst du vollkommen richtig, so sagt es das Gesetz!