Von Krankengeld ins Beschäftigungsverbot

Hallo,

folgende Frage:
Ich bin seit mehreren Monaten im Krankengeldstand wegen Psyche. Nun bin ich schwanger in der 8. Woche. Meinem AG habe ich noch nichts gesagt. Ich arbeite in einem Hort als Erzierhin.

Ich war bei meiner FÄ. Diese meinte sie stellt kein Bv aus. Ich solle zum AG gehen bzw. Betriebsarzt, der stelle mir ein betriebsbedingte aus, da ich ja Erzieherin bin. Das ganze kam mir spanisch vor..

Nun war ich beim Hausarzt, der würde mir ab Krankheitstagende ein Bv nach Paragraph 3 (individuelles BV) von vorne herein ausstellen, wegen Infektionsgefahr.

Jetzt ist meine Frage ob ein direkter Übergang von Krankengeld ins BV möglich ist?

Wer muss jetzt BV ausstellen?

Laut meiner Rechtschtzversicherung ginge der direkt Übergang von Krankengeld in BV und der AG wird zahlen müssen.
In viele Beiträgen lese ich jedoch andere Meinungen?

Sollte ich den AG vorab informieren oder das BV einfach per Post schicken? (Verhältnis ist seit Krankheit nicht das beste..)

Vielen Dank!

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Ob’s dir spanisch vorkommt oder nicht: deine FA hält sich an geltende Gesetze! Dein Hausarzt darf dir KEIN BV wegen Infektionsgefahr geben, das fällt überhaupt nicht in seinen Zuständigkeitsbereich und er würde seine Kompetenzen erheblich überschreiten!

Also ehrlich! Wie kann man überhaupt über so eine Vorgehensweise nachdenken! Du bist doch erwachsen, dann handel auch so und gib deinem AG erstmal deine Schwangerschaft bekannt.

Wird ja immer kurioser hier...

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Also, dein Hausarzt hat keine Ahnung.

Deine Gyn hat recht.

Du solltest zumindest so ehrlich sein, den offiziellen Weg gehen und deinem AG die Schwangerschaft mitteilen, dann kann er, so wie es im Gesetz steht, dir helfen.

Nein, es gibt für Erzieherinnen kein pauschale BV und wird es auch nie geben. Nur, wenn der Immunstatus nicht stimmt und den musst du eben vorher bestimmen lassen. Ansonsten kannst du weiter arbeiten nach der AUB.

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Und noch dazu, falls du dich fragst, woher ich wissen will, dass dein Hausarzt keine Ahnung hat:

Paragraph 3 regelt etwas ganz anders im Mutterschutzgesetz und das individuelle BV, welches dir nicht zusteht, wird in Paragraph 16 erklärt.

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Deine FÄ hat vollkommen recht, dein Hausarzt scheinbar leider nicht.

Bitte halte dich ans Gesetz.
Ggf. musst du eh wieder arbeiten und sorry, aber wie kann man nur darüber nachdenken seinem AG einfach so, ohne ihm was von der Schwangerschaft zu erzählen und ihm die Möglichkeit geben, sich ans Gesetz zu halten, ein illegales BV per Post zu schicken.

Im Übrigen darf dein AG so ein BV prüfen lassen und dann wird es für dich und für deinen Hausarzt (für den juristisch) sehr unangenehm.

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Danke für die schnellen Antworten!

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Bist Du arbeitsfähig und trotzdem krank geschrieben oder ist absehbar, dass Du ab nächste Woche wieder arbeitsfähig bist?
Ist das nicht der Fall und Du kannst "wegen Psyche" ohnehin nicht wieder arbeiten, kann gar kein BV ausgestellt werden, egal, von wem.

Die Frage, ob Du Deinen AG vorab über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen sollst, ist nicht ernst gemeint, oder?
Es ist sein gutes Recht und auch seine Pflicht, Dich mutterschutzgerecht zu beschäftigen und ggf (bei tatsächlich nicht vorhandenen Immunitäten) entsprechend umzusetzen.
Du kannst keinesfalls darauf spekulieren, auf keinen Fall arbeiten zu müssen, weil Du schwanger bist.