Beschäftigungsverbot - wer muss zahlen?

Ich erhalte bei meinem nächsten Arztbesuch ein Beschäftigungsverbot. Derzeit bin ich bei meinem Hauptarbeitgeber noch in Elternzeit. Diese würde Im April enden. Der Entbindungstermin ist im September. D. h. Ich müsste nur wenige Monate überbrücken. ABER mit Zustimmung meines Hauptarbeitgebers habe ich - während meiner Elternzeit- auf 30 Stunden / Woche einen Zweitjob ausgeübt. Wer zahlt bei einem Beschäftigungsverbot das Gehalt. Der Hauptarbeitgeber oder der Zweitarbeitgeber? 🤔 Bei beiden arbeite ich auf Lohnsteuerkarte.

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Bei wem würdest du ab April arbeiten? Also für welchen Job erhältst du das BV?

Der zahlt. Und holt es sich von der Krankenkasse wieder.

Liebe Grüße

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Ich bin im April noch bei beiden Arbeitgebern beschäftigt..

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Wenn du für beide Tätigkeiten das BV bekommst, solltest du von beiden Arbeitgebern das Geld bekommen. Ebenso lange, der Vertrag läuft bzw dein Mutterschutz anfängt.

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Also ich habe in der Pflege gearbeitet hatte einen Hauptarbeitgeber und einen 450 € Job ich bekomme von beiden meinen kompletten Gehalt ohne Abzüge

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Das wäre ja ... super. Zahlt die Krankenkasse denn beiden Arbeitgebern das zurück? Oder gibt es da einen Höchstbetrag wie beim Elterngeld?

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Hast du das Attest bei beiden eingereicht?

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Ich würde vermuten bis April der zweite AG und ab dann, also Ende der Elternzeit, der Hauptarbeitgeber.
Wie lange geht denn dein Vertrag beim zweiten AG?

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Der Vertrag läuft unbefristet. Der Hauptarbeitgeber erneuert alle drei Jahre sein Einverständnis.
Herzlichen Dank für die Antwort 😊

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Für März dein neuer AG, ab Ende der Elternzeit dein alter AG.
Du wirst dann ja nicht bei beiden angestellt bleiben oder?

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Ich werde wohl bei beiden angestellt bleiben, da mein Hauptarbeitgeber mir einen Beamtenstatus beschert und mein Zweitjob in der Firma meines Mannes (Selbstständig) ist. Daher finde ich es irgendwie selbst kompliziert... 😬
Lieben Gruß

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Aber dann nur auf 450 Euro Basis bei deinem Mann oder wie?
Also mein Mann darf als Beamter keinen Nebenjob haben, da würde ich mich schlau machen.

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Du würdest doch ab April Deinen Zweitjob nicht mehr ausüben, oder?
Dann zahlt bis April der Zweitjob-AG und danach der Hauptjob-AG.

Grüsse
BiDi

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Du schreibst "WÄHREND EZ bei zweitjob".. also wenn du heute ein BV bekommst, dann bis zum 1.4. Dein aktueller Job.. und so bald die Ez endet..endet ja auch der zweitjob und dann zahlt dein hauptAG.

Bei zwei AG mit 30std oder vollzeit parallel beschäftigt bleiben wird zeitlich nicht möglich sein, da du ja kaum bei beiden jobs parallel 6-8std ableisten kannst. Gibt ja auch sowas wie Ruhezeiten etc ;)

Also ich kann mir nicht vorstellen dass du 2 Gehälter (wo keins ein 450 Euro job ist) einfach so bekommst.. würde das mal klären..

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Genauso sehe ich das auch. Die Genehmigung für den Zweitjob IN Elternzeit über 30 Stunden wurde ja sicherlich nur für die Elternzeit erteilt, die erwarten dich doch bestimmt nach der Elternzeit dort wieder zurück für die Stunden, die du dort angestellt bist (siehe Vertrag vor Schwangerschaft).

Somit wirst du abklären müssen, ob du den Zweitjob noch ausführen darfst auf Minijobbasis. Oder du klärst mit deinem Hauptarbeitgeber, ob du dort Stunden reduzieren kannst um mehr Zeit für den Zweitjob zu haben. Darfst dabei aber insgesamt die gesetzlich zulässigen Stunden nicht überschreiten.

Je nachdem wie ihr das dann regelt, würde das BV ausfallen bzw. müssten die AG auch erstmal prüfen, ob ein BV am jeweiligen Arbeitsplatz überhaupt notwendig ist und du nicht vielleicht mutterschaftskonform eingesetzt werden kannst, oder erhälst du das BV von deinem Arzt aus medizinischen Gründen?

Aber wenn du jetzt im April noch EZ hast und nur den Nebenjob ausführst, gilt dann bekommst du erstmal nur von dort das Geld durch das BV.

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Nach Rücksprache mit meinem Erstarbeitgeber genehmigen Sie mir weiterhin die 30 Std. Da ich das BV vom Arzt erhalte und anschließend gleich in die nächste Elternzeit gehe.
Ich gehe davon aus, dass ich (wie auch jetzt eigentlich geplant war) auf Teilzeit zurück gehen werde und meinen Zweitjob ebenfalls auf 10 Std reduzieren werde.
Mein Bruder hat den gleichen Hauptarbeitgeber wie ich und er hat mit dessen Zustimmung auch eine Selbständigkeit angemeldet. Die sind da sehr kulant. Darum möchte ich den Job ja auch nicht riskieren oder aufgeben.

Herzlichen Dank an alle für eure Antworten!! 😘