Vertragsänderung während BV

Guten Morgen ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hatte eine 100% Stelle, die ich aber nach der Elternzeit auf eigenen Wunsch für ein Jahr auf eine 12% Stelle reduziert habe. Ab dem 18.3. hätte ich also wieder meine volle Stelle.
Nun bin ich aber Schwanger und habe vom AG ein generelles Beschäftigungsverbot ab dem 15.2. erhalten.
Habe gelesen dass sich das Gehalt des BV aus den 13 Wochen vorher errechnet.
Bleibt das auch so wenn sich mein Arbeitsvertrag ändert? Das wäre ja ein gravierender Finanzieller Unterschied 🙈 Die Dame aus der Personalabteilung konnte mir die Frage nicht beantworten. Vielleicht wisst ihr wie das ist?

1

"Bleibt das auch so wenn sich mein Arbeitsvertrag ändert?"
Nein, ab 18.3. bekommst du dann auch Vollzeitgehalt bezahlt.

"Die Dame aus der Personalabteilung konnte mir die Frage nicht beantworten. "
Das ist echt traurig:

§21 MuSchG:
"(4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar 1.
für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
2.
ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird."

2

Da dein Alter Vertrag am 18.3. wieder auflebt steht dir ab da auch das volle Gehalt zu.

3

Ich danke euch 🤗