Frage zu TZ in EZ: Lebens- oder Kalendermonat?

Hallo zusammen,

ich hoffe, es liest zufällig jemand mit, der da Rat weiß.

6 Monate nach der Geburt arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit und steigere den Stundenumfang Monat für Monat, bis ich bei 28 bzw. 30 Stunden lande (der Vater bleibt dann zu hause und steigt später auch TZ ein).
Weil es für alle so passt, starte ich nicht exakt am 6. Monatsjubiläum, sondern am 2.5. (5 Tage später).

Meine Frage:
Ist es relevant, ob die Teilzeittätigkeit mit dem Lebensmonat startet und sich der Wochenumfang entsrechend immer am (in unserem Fall) 27. eines Monats erhöht?

Oder ist es ok weil auch einfacher, wenn mein AG und ich immer den 1. als Stichtag nehmen? Die Arbeitszeit bezieht sich ja ohnehin auf den monatsdurchschnitt. Und über die 30 Stunden komme ich (dann) nicht.

Es geht darum, was in der Bestätigung für die Elterngeldstelle steht, da ich parallel noch EG plus beziehen möchte.
Macht es da einen unterschied, ob ich ab 1.5. oder 27.4. in TZ anfang?

Danke für eine kurze Rückmeldung und ein schönes Wochenende

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Wenn du später startest ist das kein Problem, früher wer nur blöd, weil es dann eben noch einen Monat länger auf das Elterngeld angerechnet werden würde.
Das dies angerechnet wird, weißt du aber hoffentlich?

Wann und mit wieviel Stunden steigt der Vater Teilzeit ein? Evtl. könntet ihr dann ja noch von den Bonuspartnermonaten profitieren, falls ihr das nicht eh eingeplant habt.

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Danke für deine Antwort.
Ja, dass es angerechnet wird, ist klar.
Während ich tz mit EG Plus arbeite, bleibt der Vater. Zu Hause bzw übernimmt noch die Eingewöhnung. Dann planen wir mit dem Partner Bonus weil er einen Job hat, der auch am Wochenende stattfindet. So sollte es klappen, dass wir beide bis 30 Stunden arbeiten, immer jemand die Kids früh abholen kann und wir uns auch mal sehen.

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Hauptsache ihr arbeitet auch beide nicht weniger als 25h/Woche

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