Urlaub vor BV

Hey Mädels
Ich bin in der 7 ssw und bekomme von meinem AG ein BV... nun bin ich noch bis nächste Woche Freitag krank geschrieben und ab da soll ich eigentlich das BV bekommen... nun rief mein AG an, das ich vor dem BV meinen Jahresurlaub wegnehmen soll und ab dann das BV gilt..
nun bin ich ja aber erst in der 7 ssw und bis zur 12 ssw gilt es ja leider nicht als sicher... wenn ich nun bis April meinen kompletten Urlaub nehme und aber es (ich hoffe nicht) in einer FG endet, hab ich ja keinen Urlaub mehr für dieses Jahr... darf der AG das?

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Er darf dich nicht dazu zwingen! Ich habe auch Beschäftigungsverbot und werde mein Urlaub erst nach der Elternzeit nehmen! Du bist momentan krankgeschrieben und bei Beschäftigungsverbot ist es ähnlich!

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Hey, ich würde mal deinen Arbeitgeber anrufen und ihm genau dieses Argument nennen und mal schauen wie er reagiert?! Ich glaube nicht dass das rechtens ist.

Liebe Grüße
Sanneo 39+1

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😂 ja das ist für die auch einfacher und günstiger.Ich würde es nicht machen.Entweder lass dir den Urlaub auszahlen oder du nimmst ihn wenn du wieder da bist 😉lass dich nicht untern Tisch ziehen 🍀

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Mann kann es ja mal probieren. Was eine Frechheit!!!! Da gehört ja schon fast gemeldet.

Den Urlaub jetzt platt machen damit du nach der Elternzeit keine Ansprüche stellen kannst. Meine Hormone drehen heute ohnehin schon mit mir durch und wenn ich sowas dann noch lese werd ich noch saurer!

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Okay, der Meinung bin ich nämlich auch... der versucht mich über den Tisch zu ziehen!!!
Ich habe genau meine Bedenken geäußert, da kam nur: aber Frau R.. was soll denn da schief gehen 🙄 klar geht man nicht davon aus, zumal ich noch nie eine FG hatte und schon zwei Mädels habe, aber drauf anlegen will ich es nicht... ich soll heute 14uhr noch mal anrufen, bis dahin wollen die mir ihren genauen „Plan“ nennen 😅😂 also ich bleibe hart 💪🏻

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Ha, die sind ja dreist!
Ja, bleib hart. #winke

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Mein AG hat das auch verlangt...ich fands frech. Bei mir waren es aber im letzten Jahr nur noch wenige Tage und es war bereits November. Auf eine große Diskussion hatte ich keine Lust, war auch schon weit über der 12. ssw und froh nun doch ein BV zu erhalten.
Da der ET erst Anfang April ist, habe ich auch für dieses Jahr anteilig Anspruch auf Urlaub. Den sollte ich dann auch noch nehmen. Das habe ich aber verweigert, mit der Begründung, was, wenn es zu einer stillen Geburt kommt und ich direkt nach MuSchu wieder arbeiten müsste usw...
Und der AG kann dich tatsächlich nicht zwingen, aber darum bitten. Sei stark und argumentiere mit allen möglichen Risiken. Laut Gesetz verfällt der Urlaub nicht, muss aber auch nicht ausgezahlt werden (darauf zu bestehen fände ich auch frech) und steht dir nach der Elternzeit zur Verfügung.

Ich wünsche dir alles Gute!

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So, hab gerade noch mal mit dem AG telefoniert, ich kann meinen Urlaub an die Elternzeit ranhängen... 🎉