BV im Hauptjob, zwangsläufig auch im Minijob?

Hallo ihr Lieben,

ich habe bei meiner Vollzeitstelle im Krankenhaus vom Betriebsarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, vorallem wegen der Infektionsgefahr, die ich nicht eingehen möchte.
Ich habe einen Minijob in einem kleinen Büro ein paar Stunden pro Woche mit flexibler Arbeitszeit- gilt das BV dort zwangsläufig auch?
Würde den Job dort gerne behalten, auch im Hinblick auf die Zeit nach der Schwangerschaft.

Liebe Grüße aus der 21 SSW

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Nein, natürlich nicht. Es gilt in dem Job, in dem der Betriebsarzt es ausgestellt hat.

Anders wäre es bei einem BV durch den FA.

Ach ja, achte darauf, dass du ja nicht nur Grundgehalt sondern auch etwaige Zuschläge im BV bekommst!

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Da es ja kein individuelles Beschäftigungsverbot, sondern eines von deinem AG über den Betriebsarzt ist, gilt es nur für den Hauptjob.

Ein individuelles BV gilt, weil du oder dein Baby gesundheitlich gefährdet seid. Und dann für alle Jobs in der Regel.

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Mh doch es steht "individuelles Beschäftigungsverbot " auf meiner Bescheinigung. Bei welcher Stelle kann ich da noch nachfragen um es genau zu erfahren? Bei der Krankenkasse?

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Wie gesagt, ein normales Beschäftigungsverbot wird ausgestellt, wenn es dir soweit gut geht, aber dein AG dich nicht mutterschutzkonform beschäftigen kann. Das hier ist ja so ein Fall, so klingt es für mich zumindest.

Daher kannst du da beruhigt deinen anderen Job machen.

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