Elterngeld, Kleingewerbe, 2. Schwangerschaft

Hallo Zusammen,

kurz vorweg, meine Frage dreht sich um den Elterngeldbezug und das Mutterschaftsgeld der 2. Schwangerschaft.

Ich befinde mich im Moment im 1. Jahr meiner Elternzeit, welche ich allerdings auf 2 Jahre angegeben habe. Ich bekomme das normale Elterngeld, heißt keine 24 sondern eben nur die 12 Monate. Vorher habe ich in Vollzeit gearbeitet.

Nun ist es so, dass wir gerne während der Elternzeit ein 2. Wunder hätten (heißt wir üben gerade schon wieder). Ich würde gerne im 2. Jahr der Elternzeit und dann vermutlich eben auch schon wieder schwanger ein Kleingewerbe gründen, um nicht mit 0€ während des 2. Jahres dazustehen.

Nun zu meiner Frage, angenommen ich bin im 2. Jahr der Elternzeit noch 5 Monate schwanger bis das 2. Kind kommt und habe währenddessen ein Kleingewerbe, mit welchem ich etwa 2000€ (wobei der Wert in dem Fall eigentlich egal ist) verdiene für besagte 5 Monate, wie ist der Berechnungszeitraum für das Mutterschafts- und Elterngeld? Ich würde das Kleingewerbe danach nicht weiter ausführen, sondern tatsächlich nur für die 5 Monate als Übergangszeitraum.

Ich habe mich ein wenig eingelesen. Normalerweise wäre der Berechnungszeitraum, wenn man innerhalb der Elternzeit wieder schwanger wird, ja die letzten 12 Monate, wobei allerdings ein Jahr Elternzeit ausgeklammert wird. Heißt, wenn ich kein Kleingewerbe anmelde, würden 5 Monate mit 0 angerechnet werden und 7 mit dem Gehalt vor der ersten Schwangerschaft.

Jetzt kommt der Teil den ich nicht zusammenkriege. Wenn man ein Kleingewerbe hat, wird das Elterngeld wohl aus einem ganzen Jahr angerechnet, da ich allerdings nur 5 Monate eins haben werde und es danach wieder abmelde, werden dann die 5 Monate zu den 7 Monate aus der normalen Arbeit angerechnet oder wie ist das?

Vielen lieben Dank schonmal :)

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Gewerbe führt ohne wenn und aber zur Verschiebung auf ganze Jahre, also sagen wir mal, das Kind kommt im Dezember 2019, dann würde 2018 zählen, da du da evtl Elterngeld erhalten hast, dann 2017.

Die Monate in dem Jahr der Geburt zählen dann gar nicht, egal ob Gewinn oder Verlust!

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Nur damit ich’s richtig verstehe...Das heißt, obwohl für Kind 1 (geboren 2018) Elterngeld aus 2017 und 2018 berechnet wurde (Angestelltenverhältnis) und ich hier kein Kleingewerbe hatte, würde für Kind 2 Elterngeld aus 2017 berechnet werden, wenn es 2019 kommt und ich 2019 ein Kleingewerbe für etwa 5 Monate hätte?

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Genau