Mutterschutz, Elterngeld & Co

Hallo zusammen
Ich wende mich an euch, in der Hoffnung endlich ein paar Antworten zu finden.
Also... ich bin in der 10SSW und befinde mich im BV, da ich in einer Kita beschäftigt bin.
Mein Vertrag läuft allerdings nur bis zum 09.08.2019 (eigentlich bis zum 31.07. mein AG hat nach langem hin und her bis zum 09.08. verlängert)
Mein Mutterschutz beginnt am 10.08., womit
wir beim ersten Problem wären.
Anspruch auf ALG 1 hätte ich wohl nicht, da ich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Der Arbeitgeberzuschuss gibt’s halt nur, wenn man bei Beginn der Schutzfrist in nem Arbeitsverhältnis steht. Wäre bei mir ja nicht der Fall.
1. Frage: Könnte rein theoretisch mein Frauenarzt den ET um 2 Tage vorverlegen? Damit wäre das Problem gegessen. Laut AOK wird der Arbeitgeberzuschuss in Form von Krankengeld von der AOK dann weitergezahlt, wenn ich ab dann nicht mehr dort beschäftigt bin. Das wäre eine große Erleichterung.
2. Problem: Elternzeit
Den Anspruch habe ich darauf nicht mehr, da kein Arbeitsverhältnis oder?
Möchte gerne 2 Jahre zu Hause bleiben, weil ich wirklich ungerne mein erstes Kind nach 12 Monaten abgeben möchte.
Aber wie regelt man das wenn man arbeitslos ist??

Ich bin verzweifelt 😔
Entschuldigt den langen Text...

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

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Hey
Ich kenne mich damit absolut nicht aus, das vorweg.
Jedoch würde ich dir raten zum amt zu gehen. Die wissen zu 100% was dir wie und wo zusteht.

Lieben Gruß und alles gute für die Schwangerschaft

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Den ET einfach so vor erlegen ist halt nicht der legale Weg...

Und richtig, du hast keine Elternzeit. Du bekommst ja dein Elterngeld. Das kannst du dir auf max. 22 Monate aufteilen. ALG1 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und auch nur für die jeweiligen Stunden, die du angibst. Sonst kannst du evtl ALG 2 beantragen, das hängt aber von deinen sonstigen Finanzen und denen deines Partners ab. Das kann hier keiner so beurteilen.

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Danke für eure Antworten
Was ganz wichtig ist, ich aber gerade vergessen habe...
Bin ich während meiner Arbeitslosigkeit dann trotzdem beim Amt krankenversichert? Also auch wenn ich für die nicht zur Verfügung stehe?

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Ich meine, du musst dich selber versichern, wenn du nicht verheiratet bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen möchtest.

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hi!
wenn du harz4 beziehst (also alg2) dann zahlen die auch deine verdicherung, deine miete (es gibt allerdings eine höchstgrenze) und auch einen beitrag fürs kind. das ganze allerdings nur, wenn dein partner/ deine partnerin nicht ausreichend für euch beide verdient oder eben wenn du alleinerziehend bist, also z.b. der erzeuger des kindes woanders wohnt.
meine erfahrung ist, dass du die ersten 3 jahre in ruhe gelassen wirst, aber halbjährlich neu beantragen musst. ich habe bei meiner ersten tochter auch 2 jahre harz4 bezogen. spaß macht es nicht, aber ein kind groß ziehen ist ja auch eine wichtige arbeit.

viel glück!

ps: schau doch mal, ob es eine anwaltliche sozialberatung bei dir in der gegend gibt. ich war damals bei einer kostenlosen im kiezladen um die ecke und das hat enorm geholfen.

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Hey!

Also zu Punkt 1.
Puh. Schwierig. Du kannst deinen Frauenarzt vertrauensvoll darauf ansprechen ob er den ET vorverlegt. Ob er es überhaupt aus deinen Gründen macht, wenn kein medizinischer Grund vorliegt ist fraglich. ABER dies könnte auch Auswirkungen auf eine etwaige Einleitung o.ä. haben. Das würde ich persönlich nicht wollen.

Zu Punkt 2:
Warum brauchst du Elternzeit, wenn du eh arbeitslos bist? Ich meine das nocht böse, aber es erschließt sich mir gerade nicht. Ich würde mich dann ganz normal wieder auf Arbeitssuche machen, wenn du wieder starten willst. Du brauchst ja eh ne neue Stelle dann, oder? 🤔Oder geht es dir um das Elterngeld?

Liebe Grüße und alles Gute 🍀♥️

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Zu Punkt 1
Eigentlich geht es nur darum ob ich den Mindestsatz von den ca 300€ von der Krankenkasse bekomme im Mutterschutz oder halt ca 1600€, was meinem Nettogehalt entspricht...ist halt ein Riesen Unterschied.

Nein es geht mir nur darum, ob ich dann über das Amt krankenversichert bin.

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Punkt 1
Ja, das ist ein riesen Unterschied! Das habe ich auch so verstanden. In der Mutterschutzzeit ist das so und da würde wahrscheinlich echt nur die Umdatierung helfen. 🤔 Wie gesagt: du kannst es versuchen beim Arzt abzusprechen, musst dir aber auch über andere Konsequenzen (z.b. Einleitung o.ä.) im Klaren sein.

Punkt 2
Das mit der Versicherung kannst du leicht mit einem Anruf beim Amt erfragen. Ich denke aber schon, dass du versichert bist.

Liebe Grüße

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Hallo,

Ich kenne mich da leider gar nicht mit aus, kann mir aber vorstellen dass es da gewaltige Probleme geben kann wenn ein Frauenarzt den ET ändert um Leistungen zu "erschleichen", wiederum wird bis zu 12SSW der ET immer mal angepasst, vllt passiert es ja trotzdem dass du zurückdatiert wirst... Du kannst deinem Frauenarzt ja auch einfach davon erzahlen und dann schaut ihr mal was ihr im Ultraschall so messen könnt 😅🙈
Ich würde jetzt tatsächlich übrigens auch 2 Tage zurückdatiert, obwohl zwischendurch mal ein Tag eher gemessen wurde, mal zeitgerecht, mal zurück...

Und dann zur Elternzeit, Elternzeit besteht ja während du egtl im Arbeitsverhältnis bist, damit dir ja auch der Arbeitsplatz danach zur Verfügung steht soweit ich das verstanden habe, korrigiert mich wenn ich falsch liege. Elternzeit kann man bis zu 3 Jahren beantragen bei der Arbeit.
Du bist ja aber dann arbeitslos, hast also keine Elternzeit ansich. Anspruch auf Elterngeld hast du meiner Meinung nach trotzdem...hier gibt es doch aber auch bei. Amt eine Stelle dafür, ruf dort doch am besten mal an und vereinbar ein Termin, die werden dir dass ja dann genau erklären können 😉

Wünsche dir alles Gute 🍀

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Du bekommst nur elterngeld wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst

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Das ist so glaube nicht ganz richtig. Wenn man natürlich während der Schwangerschaft arbeitslos ist und bereits ALG 1 bezieht, dann verfällt der Anspruch irgendwann. Die TE ist ja aber bis 2 Tage vorm ET im Arbeitsverhältnis, eventuell ja sogar bis zum ET dass ihr sogar Mutterschaftsschutz zusteht.

Ich habe mich jetzt mal kurz durchgelesen, auch auf Seiten wo Anwälte antworten.
Soweit ich das verstehe solltest du dich 3 Monate bevor der Arbeitsvertrag ausläuft arbeitslos melden beim Amt, dann besteht auch Anspruch auf ALGI bzw Eltergelbd oder sogar in Kombination. Inwiefern du dem Arbeitsplatz wirklich zur Verfügung stehen musst, ob du beim Amt quasi Elternzeit beanspruchen kannst und wie eine Kombi aussieht weiß ich nicht. Bin auch nur Laie, aber das kein Anspruch bestehen würde, kann ich so nicht bestätigen gem. Den ganzen Einträgen im Internet (keine Foren 😅)

Das Arbeitsamt sollte hier egtl Bescheid wissen, nachdem du beim FA warst und dein TE eventuell angepasst wird, was ja bis zur 12 SSW durchaus vorkommt, danach würde ich direkt ein Termin beim Amt machen, nur auf deren Aussage würde ich mich sonst verlassen. Eventuell hast du ja auch eine Rechtsschutz mit Arbeitsrecht? Da gibt es oft Hotlines wo du dich erkundigen kannst.

Alles Gute 🍀

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Das Zeitpunkt ist einfach soooo unpassend

Eigentlich wollte meine Vorgesetzte den „Oberchef“ sowieso fragen wieso der Vertrag befristet ist und wollte das ich einen unbefristeten bekomme.
Dann kam meine Schwangerschaft dazwischen und nun ist alles ein wenig blöd :/

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Soweit ich weiß bekommst du solange du arbeitsfähig bist ALG I ( ein Beschäftigungsverbot bedeutet nur das du momentan nicht arbeiten kannst ABER arbeitsfähig bist) im Mutterschutz ruht das ganze dann. Nach ALG I folgt dann halt ALG II - Elternzeit selber gibt es nicht für arbeitsuchende, allerdings werden die dich auch nicht zwingen sofort wieder arbeiten zu gehen. Mir hatte man damals gesagt das man Mütter nicht zwingen kann zu arbeiten bis das Kind 5 ist ( wegen der Fürsorgepflicht oder so) allerdings war ich da alleinerziehend und ist schon paar Jahre her. Ich würde einfach Mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen 💖

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Natürlich zwingt einen keiner. Man bekommt halt nur kein Geld. Bzw. Max. ALG 2.

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Ich habe das volle Jahr ALG1 bekommen auch nach der Entbindung, denn eine Schwangerschaft und Geburt beeinträchtigt nicht die Arbeitsfähigkeit. Ich habe mich Natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Es kamen aber keine Arbeitsangebote, da man mich zu dem Zeitpunkt nicht zwingen kann. Danach ( nach 12 Monaten) habe ich ALG I I bekommen, da ich auch da arbeitsfähig war und auch da kamen keine Vermittlungsvorschläge. Ich bin selber nach 2 Jahren wieder arbeiten gegangen.

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Ach vergessen 😂 und wenn die sagen würden du bist nicht arbeitsfähig geht es trotzdem zum Jobcenter , dann bekommst du Sozialgeld ( Grundsicherung) und natürlich bist du dann über das Amt krankenversichert.

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Nur für den Elterngeldzeitraum. Also max. 22 Monate.

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Also falls sie ALG 2 bekommen sollte ist sie natürlich krankenversichert. Aber wir kennen hie ihre lebensumstände nicht und somit kann man das pauschal nicht sagen.

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Geh bitte zur Gewerkschaft & lass Dich beraten, da für Schwangerschaft & Erziehungszeit / Mutterschutz bestimmte Regelungen gelten! Du kannst Dich dort auch beraten lassen, wenn Du kein Mitglied bist. Ich würde nämlich meinen, dass Du besonderen Schutz in der SS hast & dir auch Muttergeld zusteht.

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Was für besonderen Schutz meinst du?
Kündigungsschutz braucht sie nicht. Sie wird ja nicht gekündigt, der Vertrag läuft einfach aus.