Elternzeitjahr nehmen und wieder vorzeitig beenden?

Da meine liebe Freundin hier nicht angemeldet ist, frage ich stellvertretend für sie. Sie ist Gymnasiallehrerin in Bayern und hat bereits ein Kind von 4 Jahren. Ein Jahr Elternzeit hatte sie sich aufgespart. Nun ist sie wieder schwanger und bekommt am ca. 5. September ihr Baby.
Ich habe ihr gesagt, wenn sie ihr verbleibendes Elternzeitjahr jetzt nehmen würde, dann könnte sie diese dann wieder vprzeitig beenden und würde dann im MuSch volles Gehalt bekommen. Ist doch so, oder?
Sie zweifelt jetzt, ob das ok ist, dass sie das Jahr jetzt nimmt (ihr Schulleiter weiß noch nichts von der erneuten SS), obwohl sie weiß, dass sie es Ende Juni wieder vorzeitig beenden wird?

Vielleicht weiß von euch jemand Rat oder hat eine Idee, an welcher Stelle man Auskunft bekommen könnte?

Lieben Dank #winke#danke

1

Kann sein, dass ich mich irre aber ist es nicht ungünstig jetzt das Elternzeitjahr zu nehmen, weil sie dann nachher kaum Elterngeld bekommt.

2

Danke für deinen Beitrag! :-D
Na sie arbeitet jetzt drei Tage in Teilzeit (familienbedingt) und könnte quasi, wenn sie Elternzeit nimmt, auf Teilzeit in Elternzeit wechseln. Ist zumindest meine Meinung, aber ich weiß eben nicht ob das geht, mit dem Wissen, dass sie die wieder vorzeitig beenden wird. #gruebel

3

Hä? Wenn Sie eh nur Teilzeit arbeitet, dann ist dein Rat Uhr gegenüber absolut sinnlos.

Was soll sich denn durch die Elternzeit ändern? Am Gehalt nichts, am Mutterschaftsgeld nichts.

weitere Kommentare laden
7

Wenn sie einen Vollzeitvertrag hat, der nur befristet reduziert ist, dann geht das schon so, wie du dir das vorgestellt hast. Ich bezweifle aber, dass sie sich darauf einlassen jetzt daraus Teilzeit in Elternzeit zu machen und dann die Reduzierung der Stunden eben auf die Elternzeit zu befristen.

Wenn der AG dies mitmacht, soll sie es machen, aber dann macht es Sinn gleich nur EZ bis zum Beginn des Mutterschutzes zu nehmen und die restliche Zeit erst später zu nehmen.

8

Wie es bei deiner Freundin ist, kann ich nicht genau sagen, da es ein etwas verzwickter Fall ist.
Ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir Fall ist.
Ich arbeite aktuell 20 Stunden Teilzeit in Elternzeit und bin erneut schwanger. Mein neuer Mutterschutz beginnt am 07.04.2019. Ich werde nun meine aktuelle Elternzeit zum 06.04. vorzeitig beenden, also einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Normalerweise liefe meine Elternzeit vom ersten Kind noch bis November diesen Jahres.
Im Mutterschutz (also 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET, insgesamt also für 3,5 Monate) bekomme ich nun mein Vollzeitgehalt. 13 Euro am Tag zahlt die Krankenkasse, den Rest stockt der Arbeitgeber auf. Da ich meine Elternzeit ja vorzeitig beende, greift im Mutterschutz mein Vollzeitvertrag und deshalb bekomme ich auf mein volles Gehalt aufgestockt.
Ab der 9. Woche nach der Geburt beginnt dann meine Elternzeit (für das zweite Kind) und ich bekomme Elterngeld. Das berechnet sich nach den letzten 12 Monaten, die ich vor der Geburt gearbeitet hab. Da ich nur 20 Stunden Teilzeit gearbeitet habe, bekomme ich 65% meines Teilzeitgehaltes in der Elternzeit. Nach einem Jahr werde ich dann wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten, da ich 3 Jahre Elternzeit beantragt habe. Außerdem habe ich noch 6 Monate Elternzeit übrig von meinem älteren Kind, da ja nur 2,5 Jahre ausgeschöpft habe.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!

Viele Grüße
#winke

9

Danke für die zahlreichen Antworten! Hm...sie ist verbeamtet, ich weiß also nicht genau wie es da ist, weil der Staat ihr AG ist.
Aber vielleicht gibt es ja hier Lehrerinnen, die in der Situation waren. Sie hat auf alle Fälle nur 50 Prozent gearbeitet, hat aber eine volle Stelle beim Staat!

10

Welches Bundesland?

weitere Kommentare laden