Kündigung während der Schwangerschaft

Hei,
ich hatte heute meine Kündigung im Briefkasten und war total schockiert. Ich komme mit allen klar, mein Vorgesetzter hatte sogar den Vorschlag gemacht, dass ich von zuhause aus arbeiten könne sobald das Baby da ist. Ich war jetzt die letzte und diese Woche krank geschrieben und heute war die Kündigung im Briefkasten. Ich bin noch in der Probezeit, aber habe gelesen, dass die Kündigung auch dann unwirksam ist.
Kann mir einer helfen und sagen wie ich weiter verfahren soll. Ich bin schockiert und habe unglaublich Angst dass das durchgeht.

Danke schon mal.

2

Du hast Kündigungsschutz!
Manche AG sind echt unmöglich...

Alles Gute!

1

Hey
Soweit ich informiert bin hast du sofort Kündigungsschutz sobald du deinem AG von der Schwangerschaft erzählst .. also ich glaube das ist nicht rechtens 🤔
Lg

3

Hast du es deinem Ag den schriftlich mitgeteilt oder nur mündlich? Sonst stellt der sich vielleicht mit Absicht dumm .. aber im Internet steht man kann das bis 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung auch noch mitteilen und dann ist die Kündigung auch ungültig :)

4

Huhu,

mach dir bitte keine Sorgen. Du hast Kündigungsschutz. Sogar noch 2 Wochen rückwirkend. Ich persönlich würde an deiner Stelle aber noch eine ärztliche Bescheinigung per Einschreiben mit Rückschreiben hinschicken, damit nicht nachher Jemand sagen kann das er nichts von der Schwangerschaft wusste.

Lg

7

Am besten unter Zeugen oder Per Video...sonst heisst es noch der Briefumschlag war leer...

5

Hallo oktoberundaugustmama,

die Kündigung ist unwirksam, da Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Hole dir ein Attest bzw. eine Bescheinigung bei deinem Frauenarzt und gebe diese bei deinem Arbeitgeber ab. Die Kündigung ist dann nicht zulässig.

https://www.ra-potratz.de/kuendigung-einer-schwangeren.html

Viel Erfolg #klee und LG,
Julchen

6

https://www.ra-potratz.de/kuendigung-einer-schwangeren.html

https://marktforschung-portal.de/schwangerschaft-probezeit-kuendigung/

😊ich würde sagen du bist „sicher“ aber unmöglich ist das von deinem Chef ja schon 🙈

8

Ich würde den Chef Mal auf das Mutterschutzgesetz hinweisen und ihm mitteilen das du die Kündigung deshalb nicht akzeptierst. Bitte schriftlich am besten als Einschreiben/Rückschein. Sollte er darauf beharren geh sofort zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Da du im Recht bist kostet dich das eigentlich auch nichts , soweit ich weiß.

25

Nein auf keinen Fall mit Einschreiben/Rückschein! So kann man nämnlich im Streitfall den Zugang gar nicht beweisen.
Am besten unter Zeugen übergeben oder in den Geschäftsbriefkasten unter Zeugen (die auch den Inhalt bezeugen können) eingeworfen.
Und logischerweise kostet ein Anwalt etwas, der arbeitet doch nicht für umsonst! Und da fast alle Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht per Vergleich enden und die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, bliebe sie auf ihren Kosten sitzen. das ist also auch ein ganz schlechter Rat!
Sie kann und sollte beim ArbG ohne Kosten selbst Kündigungsschutzklage erheben. Sie benötigt keinen Anwalt dazu.

28

Bei Einschreiben Rückschein ist das Datum des Zugangs auf dem Rückschein vermerkt und muss ja auch unterschrieben werden, somit also belegbar. Wenn persönlich , dann schon mit Doppel und darauf ne Unterschrift geben lassen. Mein Exmann wurde auch gekündigt und im Erstgespräch mit dem RA für Arbeitsrecht wurden wir direkt darauf hingewiesen, daß die Kosten dem Beklagten auferlegt werden, da dieser im Unrecht war, sofern mein Mann nicht weiter dort arbeiten möchte. Er hätte nun Mal nicht fristlos kündigen dürfen und war somit im Unrecht. Natürlich kommt es darauf an, ob man einem Vergleich zustimmt. In unserem Fall wurde der Arbeitgeber zu den 3 Monaten Lohn ( Kündigungsfrist war so) und Abfindung verdonnert, sowie die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten, weil wir eben keinen wollten, denn mein Mann wollte nach der Aktion natürlich nicht mehr dort arbeiten und das wäre Bestandteil des Vergleichs gewesen. Es sind meine Erfahrungen und die habe ich mitgeteilt - wie es die TE nun regelt ist ihr überlassen auf jeden Fall würde ich rechtlichen Beistand empfehlen, der kann schließlich auch auf die Kündigung reagieren und für die TE agieren. Wenn ein Arbeitgeber schon widerrechtlich kündigt, würde ich! ungern noch was persönlich machen. Frage ist, ob man da echt anschließend noch arbeiten möchte!? Aber klar ist, es ist widerrechtlich und man kann sich immer noch Gedanken machen, was nach der Elternzeit kommt ob kündigen oder nicht 😉

weitere Kommentare laden
9

Hallo, also das geht definitiv nicht. Dein Arbeitgeber hat kein Recht dich zu Kündigung bis zum Ende von deinem Mutterschutz.
Erste Frage ist : hast du deinem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung eingereicht, dass du schwanger bist? (Das ist dazu gut, damit er nicht abstreiten kann, dass er über deine Schwangerschaft informiert wurde) Falls nicht - hol dir eine bei deinem FA und schick am besten per Einschreiben mit Rückschritt noch zu - dafür hast du 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung nich Zeit. Und parallel - eine Kündigungschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

LG Ira

10

P.S. Du brauchst dafür keinen Anwalt, beim Arbeitsgericht ist das kein Zwang.
Außerdem, wenn du dir unsicher bist: Bei deiner zuständigen Arbeitsagentur ( wo du dich jetzt eh innerhalb von 3 Tagen melden musst) gibt es entsprechende Rechtsberatungstelle - die helfen Dir auch.

11

Hallo, du hast während der Schwangerschaft Kündigungsfrist. Mit der Kündigung direkt aufs Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn du deinen Arbeitgeber mündlich mitgeteilt hast damit du schwanger bist reicht das auch. Du bist nur verpflichtet etwas schriftlich zu bringen wenn er das verlangt. Er muss dieses Attest im Anschluss auch bezahlen.
LG RED84