Schadensersatz AN bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

Hallo zusammen,

vielleicht gibt es ja hier im Forum jemand der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

Ein AN möchte den AG wechseln, weil der jetzige AG sich im Insolvenzverfahren befindet und sich auch immer nur von Monat zu Monat hangelt, das Gehalt immer zu spät kommt etc. Aktueller Stand bis März geht es weiter, mehr wisse man nicht.
Jetzt zu meiner Frage, der AN hat ein Jobangebot bekommen, möchte dort auch zusagen. Beginn wäre der 1.4. Die Kündigungsfrist beträgt aber lt. Vertrag 3 Monate.
Mit welchen Schadensersatzforderungen des alten AG müsste der AN rechnen?


Vielen Dank und viele Grüße

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Schadenersatz?? Gar nichts!!
Höchstwahrscheinlich freut sich der AG über jeden Mitarbeiter der von der Payroll verschwindet. Ich würde persönlich kündigen und um einen vorzeitigen Aufhebungsvertrag bitten. Im schlimmsten Fall kannst du beim neuen AG erst einen Monat später anfangen. Da müsste der alte AG in der aktuellen Situation aber ein ganz schönes Arschloch sein.

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Wenn dein AG dir blöd kommt würde ich mal freundlich drauf hinweisen, dass du bisher auf Schadenersatz wegen verspäteter Gehaltszahlung verzichtet hast:
https://www.google.de/amp/s/www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/bis-wann-muss-das-gehalt-gezahlt-werden_76_429102.html

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Das stimmt. Aber es gibt genug Arschlöcher auf der Welt 😉.

Meine Annahme bezieht sich halt auf die Version, wenn man sich nicht einigt und trotzdem geht. Ich hab schon gelesen, dass der AG Schadensersatz fordern kann, aber das es wohl für den AG schwierig ist den entstandenen Schaden nachzuweisen.

Würde gerne wissen auf was man sich im schlimmsten Fall einstellen muss und dann kann man überlegen, ob das da Wert ist.

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Mit dem Schaden den der Arbeitnehmer durch sein Fernbleiben zu vertreten hat. Das kann je nach Job nichts bis sehr viel sein.

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Das nachzuweisen dürfte aber schwer werden, schließlich wird im Krankheitsfall auch kein großer Schaden entstehen und es wird eine Art Vertretungsregelung geben.

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Das kommt stark drauf an. Im Krankheitsfalls hat der Arbeitnehmer den Schaden nicht zu vertreten. Wenn er einfach nicht mehr beim Job erscheint, dann ist das Vorsatz und eventuell geschäftsschädigendes Verhalten. Das sind schon zwei Paar Schuhe.
Allerdings muss der AG den Schaden nachweisen.