Vater Elternzeit beantragen

Hallo zusammen,

Mein Mann möchte den 1. und 14. Lebensmonat Elternzeit nehmen.
Hierzu habe ich folgende Fragen, da ich mir nicht sicher bin, ob ich nach den Recherchen alles richtig verstanden habe:

- mein Mann beantragt jetzt fristgerecht für den 1. lebensmonat (also ab voraussichtlichem ET) Elternzeit für einen Lebensmonat bei seinem ARbeitgeber
- nach der Geburt unseres Babys beantragen wir gemeinsam Elterngeld, darin wird angegeben, dass mein Mann den 1. und 14. Lebensmonat Elternzeit nimmt und dafür Elterngeld beantragt
- oder muss man bereits beim AG die Elternzeit im 14. Lebensmonat ebenfalls ankündigen ? Wird ja dann eh neu berechnet werden müssen, da das Baby ja sicher nicht am ET kommen wird ? Bin grade überfragt..

Danke vorab für eure Antworten und Erfahrungen.

Viele Grüße

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Vorab: Elternzeit wird nicht beantragt sondern angemeldet.

Und ja, dein Mann muss direkt beide Monate in der Anmeldung an seinen AG angeben.

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Mich würde dabei interessieren wie man den 1.LM Elternzeit beim Arbeitgeber ordentlich anmeldet. Es ist ja ein fiktives Datum, da der Tag der Geburt ja nicht feststeht.
Wir möchten das richtig machen, damit mein Mann auch rechtzeitig anmeldet und den Kündigungsschutz hat. Sein AG ist ein Gegner der Elternzeit.

LG
Muriel 🐇

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Mein Mann hatte gerade seinen 1. Monat EZ. Er hat 7 Wochen vor ET schriftlich eingereicht, dass er den 1. und 14. Monat EZ nimmt. Angegeben wurde der voraussichtliche ET mit Bescheinigung von meinem FA. Dem AG war bewusst, dass dieses Datum nicht fest steht. Die Dame kam dann auch 6 Tage vor ET. Der AG wurde telefonisch informiert. Die Personalabteilung hat die Geburtsurkunde bekommen und uns die Bescheinigung der EZ mit korrektem Geburtsdatum per Post innerhalb weniger Tage zugesandt. Diese Bescheinigung ging mit dem Elterngeldantrag zur Elterngeldstelle.
Du kannst ja das genaue Datum nicht wissen, es sei denn es wird ein geplanter Kaiserschnitt. Ansonsten kann man nur „voraussichtlich“ angeben und es mit dem AG sprechen.