Überweisung,darf der das einfach?

Hallo!
Vielleicht kennt sich ja von Euch einer aus.
Ich habe eine 17 jährige Tochter.Im Moment ist es sehr schwierig zwischen uns beiden und sie wohnt gerade mehr oder weniger bei ihrem Freund.
Jetzt hatte sie wohl ihr Konto überzogen.
Auf jeden Fall schaue ich heute meine Kontoauszüge an und sehe das eine Überweisung von meinem Konto auf ihr Konto ging.Ich habe diese Überweisung nicht angeordnet.Ich war dann bei meiner Bank,der junge Mann hat dann geschaut und hat mir dann gesagt,das das der Herr von meiner Hauptbank veranlasst hätte,um das Konto meiner Tochter auszugleichen.Sie hätten mich telefonisch nicht erreichen können usw...
Ich habe weder einen Brief,noch sonst irgendeine Benachrichtigung bekommen.Im Moment bin ich echt stink sauer,über dieses eigenmächtige Handeln.Jetzt ging es um 100 Euro,für mich als Alleinerziehende Mutter sehr viel Geld.Was wäre gewesen,wenn es mehr gewesen wäre?
Ich schaue auf meine Konto und hab dann nichts mehr drauf?Klar geht's um meine Tochter,aber das ist ihr Konto und das andere mein Konto,das hat nix miteinander zu tun.Er kennt ja auch die familiäre Situation gar nicht.
Vielleicht kennt sich einer von euch aus,ob er das überhaupt machen darf.
Vielen Dank schon mal

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Ich bin da auch etwas erstaunt, aber gibt eventuell eine Vereinbarung, dass das Konto über deines ausgeglichen wird? Mich wundert, dass ihr Konto überhaupt überziehbar ist. Das würde ich umgehend ändern lassen.

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Hat deine Tochter eine Vollmacht? Wenn ja, war es rechtens. Entzieh ihr diese.

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Hallo!
Nicht meine Tochter hat diese Überweisung getätigt,sondern der Herr von der Bank.Er hätte versucht mich zu erreichen,ich hab weder Anruf noch Post bekommen,dann hat er das eigenmächtig gemacht.
LG

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Hallo

Sie ist nicht volljährig, da kann sie denke ich keine Vollmacht haben.

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Was macht deine Tochter? Was für Einkünfte hat sie?
Normalerweise kann sie ihr Konto doch gar nicht überziehen?

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Da sie noch nicht volljährig ist, haftest Du gegenüber der Bank. Das wird sicher auch irgendwo im Kleingedruckten stehen.

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Die Bank hätte ihr gar kein Dispo einräumen dürfen!
Und einfach so Geld umbuchen, darf die Bank auch nicht!

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Hallo,

selbst wenn das so sein sollte, derartige Klauseln in den Minderjährigen-Konto-Verträgen sind in der Regel ungültig - sagt die Verbraucherzentrale.

unabhängig davon - was die Bank da gemacht hat geht gar nicht, selbst im Fall der "Elternhaftung" gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen.

LG

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Hallo!
Erst einmal vielen Dank an alle.
Ich bin also nicht die einzige die das sehr komisch findet.Mit dem Kindergeld meiner Tochter hat das gar nichts zu tun.Es hat auch nicht meine Tochter etwas überwiesen,sondern der Bankangestellte hat da sehr eigenmächtig gehandelt.
Am Donnerstag werde ich mit ihm sprechen und da werde ich sehen,ob ich noch eine Beschwerde über ihn einreichen werde.
Auf jeden Fall erstmal danke an alle.
LG

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Vorausgesetzt, es handelt sich um getrennte Konten und eine Überziehung des Kinderkonots ist gar nicht möglich, würde ich es ganz simpel angehen:
Die Bank darüber informieren, dass Strafanzeige erstattet wurde. Dann wird passiert sehr schnell etwas.
Ich glaube eher, dieser Kontenausgleich ist durch irgendeine Vereinbarung gedeckt.

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Hallo!
Es sind getrennte Konten.Meins habe ich 2010 eröffnet,das meiner Tochter bei einer anderen Filiale der Bank in einer anderen Ortschaft.Drum versteh ich das ja gleich fünf mal nicht...
Naja am Donnerstag werd ich dann sehen.Würdest du Strafanzeige stellen?
Lg

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Hast du den Vertrag für die Kontoeröffnung noch? Ich vermute, dass du als Bürge für das Konto deiner Tochter fungierst. Es kommt mir zwar auch etwas dubios vor, aber es könnte sein, dass du das damals so unterschrieben hast. Hier bei uns brauchen Minderjährige zur Kontoeröffnung einen Bürgen. Als ich im Jahre Schnee mein Konto eröffnet habe, fungierte meine Mutter als Bürge und ich hatte auch einen kleinen Überziehungsrahmen. Ob das immer noch so möglich ist, weiß ich nicht, sollte aber in den Vertragsbestimmungen stehen.

Was mich eher wundert ist, dass du nicht informiert wurdes. Ich würde das unbedingt prüfen bzw. mich beim Verbraucherschutz informieren. Stunk würde ich erst machen, wenn ich genauere Informationen dazu habe. Falls das nirgendwo so ausgemacht war, solltest du meiner Meinung nach gewaltig Stunk machen, dir das Geld von der Bank zurückerstatten lassen und dich auch beim Vorgesetzten beschweren. Aber eben erst, nachdem ausgeschlossen ist, dass das Verhalten nicht erlaubt war.

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Was steht im Vertrag?

Bei meiner Bank ist es so, dass diese nur Überweisen darf, wenn ich es veranlasst habe. Sie dürfen es mir vorschlagen, aber nur mit meiner Zustimmung machen. Auch dann, wenn es von meinem Konto zu meinem Konto ist.

Kinder/Jugendkonto darf nicht unter 0 gehen. Dann wird nicht abgebucht, nicht ausbezahlt, Lastschrift wird gestoppt etc.
Ab 18 Jahren kann (muss man aber nicht) eine Grenze setzen, bis zu welchem Betrag das Konto überzogen werden darf.

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Dann haftet derjenige aber selber dafür!