Ist es so rechtens?

Hallöchen. Ich hab da rein rechtlich mal eine Frage.

Ich habe vor ca eine Woche eine Vertragsverlägerung Unterschrieben das bis November 2019 geht. Ich bin Krankheitsvertretung für eine Kollegin. Nun habe ich heute mitgeteilt das ich schwanger bin. Dann sagte man zu mir, das die Kollegin Kollegin aus ihrem krankenstand zurück kommt und somit mein letzter Arbeitstag im März ist. Wenn Sie wieder kommt. Ich kenn mich überhaupt nicht aus mit der rechtlichen Lage.

Danke schon mal im voraus. Ich denke ich habe mir leider ein übles Eigentor geschossen habe. Denn wenn sie nicht von der Schwangerschaft wüssten, würden sie mich sicher anders weiter beschäftigen.

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Hallo

Wenn dein Vertrag bis November November geht, dann geht er bis November.
Danach läuft er aus.

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Nein, du hast kein Eigentor geschossen...
Es ist nicht rechtens. Dein Vertrag geht bis November.

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DAs kommt darauf an, bei uns sind die Verträge mit längstens bis zum Datum und bei vorzeitiger Rückkehr von xy endet der Vertrag nach 14 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Dann wäre dies bei dir eben evtl. auch so.

Kündbar bist du ja nicht.

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Es ist ein Zweckbefristeter Vertrag. Es steht drin bis längstens November oder halt ihr ausscheiden.

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Was steht denn wörtlich da?

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Zweckbefristet für die Dauer der arbeitsunfähigkeit von xxx bzw bis deren ausscheiden aus dem Dienst, längstens bis November 2019

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Als was arbeitest du?

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Altenpflege

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Hallo

Bist du Fachkraft? Evtl. kann dein Ag dir einen mutterschutzferechten Platz zuteilen.

Lg

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Ist die Befristung im Vertrag zeitlich oder mit einem Sachgrund begründet? Also was steht da genau zur Befristung?

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Es steht drin - wegen vorliegens eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG

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WEnn es ein zulässiger Grund ist, dann ist das so rechtens. Bei einer Krankheitsvertretung wird das der Fall sein. Also ja, das ist rechtens. Wenn die andere Person wieder gesund ist, dann endet dein Vertrag eh sofort. Das heißt, wenn sie sie jetzt wieder holen können, dann hat das quasi nichts mit deiner Schwangerschaft zu tun. Die Person kann wieder arbeiten, dein Vertrag endet automatisch, weil der Grund wegfällt.

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Abee die können doch nicht einfach eine svwhangere vor die Tür setzen. Gilt kündigungsschutz nicht vor dem sachgrund an sich?

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Es ist eine einfache Befristung und der Vertrag läuft dann einfach aus, da ist egal, ob schwanger oder nicht!

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Nein. Da hilft Dir die Schwangerschaft nicht.

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