Bruttogehalt Vollzeit gekürzt bei Teilzeit in Elternzeit ?

Blöde Frage:

Ich bin Meisterin in Vollzeit und verdiene Summe xy. Da ich noch die Filialleitung habe, bekomme ich ein höheres Gehalt als die anderen Meister und bekomme Summy xy+c als festes Bruttogehalt fix.

Jetzt bin ich im mutterschutz und möchte während der Elternzeit in Teilzeit zurück gehen mit 20 Stunden, also genau die Hälfte. Bin dann zwar immer noch Meisterin aber keine Filialleitung .

Werde ich dann 50% von meinem Bruttogehalt xy ( normaler Meister) oder xy+c ( Meister in Filialleitung ) bekommen? Was ist fort die Rechtsgrundlage?

Das Gehalt als Filialleitung ist nicht extra ausgewiesen auf dem Gehaltszettel sondern steht einfach hinter bruttolohn ...ich weiß auch nicht, was die anderen Meister verdienen...aber kann mein ag dann mein Bruttogehalt runter kürzen und davon dann mir nur 50 % für Teilzeit auszahlen oder muss er mir das alte Gehalt mit Filialleitung anrechnen-50% für Teilzeit?

Danke für Eure Hilfe ☺

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Ich würde sagen, er hat das Recht die Zulage zu streichen, da sie dir ja momentan nicht zu steht.

Mit der Frage bist du aber in Finanzen & Beruf besser aufgehoben.

Alles Gute Tanja 21+1#verliebt

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Deinem Arbeitgeber steht es zu Dir eine Änderungskündigung vorzulegen dh. du würdest in diesem Fall einen neuen Arbeitsvertrag bekommen mit dem niedrigeren Gehalt. Genau so kann es der Fall sein, dass er nur die Änderung der Wochenstunden vornimmt. Beides wäre rechtens, was dein AG letztendlich macht bleibt ihm überlassen. Du musst in beiden Fällen deine Unterschrift darunter setzen deshalb gehe ich davon aus, dass vorher ein Gespräch stattfinden wird wo du so etwas ansprechen kannst

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Ah okay...vielen Dank 😊

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Es kommt drauf an. Das fixum was man einmal hatte darf nicht gekürzt werden lediglich angepasst an weniger oder mehr Stunden im Verhältnis zur Ausgangssituation. Wenn der Aufschlag als Filialleitung einfach aufs brutto angerechnet wird, kann man es nicht kürzen. Was anderes wenn es als nur auf die Position bezogen ist und bei positionswechsel jederzeit wegnehmbar.

Ich hab zb mein Grundlohn brutto pro Stunde und ein objektbezogenen Aufschlag. Der Grundlohn kann mir nie genommen werden... der objektbezogene Aufschlag bei einem anderen Kunden in der Theorie schon. In der Praxis wird das aber nicht gemacht. Sie sichern sich nur für den Fall ab.

Mein Mann zb wird als Bauleiter bezahlt, obwohl er diese Position seit September gar nicht mehr ausfüllt. Er ist innerhalb seiner Firma bis morgen offiziell Auszubildender im Brandschutzbereich. Da er vorher aber Bauleiter war und eine fixes gesamtbrutto hat, darf er nicht unter dieses rutschen. Auch nicht als eigentlicher Azubi der er noch ist!^^

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Der Lohn mit Filialleitung ist mein grundlohn. Der wird nie verändert, dazu kommt noch eventuelle Provision, die sich immer verändert und extra ausgewiesen ist...

Also wenn ich als Beispiel bei 40 Stunden die Woche 10 000 Euro bekomme (Wert stimmt natürlich nicht), müssen sie mir bei Teilzeit mit 20 Stunden 5000 Euro brutto geben, sie dürfen nicht runter gehen richtig?

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Vereinfacht gesagt ja.

Alles was verträglichen nicht separat als flexible Kosten ausgewiesen ist, kann auch nicht gekürzt oder eingestampft werden.

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Also bei uns gibt es in Tarifvertrag extra den Punkt Filiialleitung. Wenn Du nur noch normal arbeiten würdest ohne Leitungsfunktion würdest Du den natürlich nicht bekommen. Also xy:2, c fällt komplett weg

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Ist denn in dem Fall die Position im Gehaltszettel als Filialleitung extra aufgelistet oder ist das höhere Gehalt automatisch im normalen Bruttogehalt mit eingerechnet ohne extra Nennung?