Elterngeld 2. Kind

Hallo

Kann mir jemand bezüglich elterngeld für das 2. Kind das 14.5 Monate nach dem 1 Kind auf Die Welt kommt aufklären wie es da geregelt ist. Versuche als die elterngeldstelle zu erreichen aber stets vergeben :/

Und zwar ist mein 1. Kind am 20.08.18 geboren bekomme 1 Jahr elterngeld, elternzeot für 1.5 Jahre genommen.
Nun ist das 2. Kind unterwegs und ET wäre am 6.11.19 +/- 14Tage. Würde ich da trotzdem das gleiche Elterngeld bekommen wie vorher?

Ich muss dazu sagen ich bin selbstständig und als ich damals den Eintrag für das 1.kind eingereicht habe müsste ich von Jan bis dez 2017 abgeben statt 12 mon. Vor Geburt des Kindes.

Beim 2. Kind müsste ich da theoretisch die Abrechnungen von Jan bis dez 2018 abgeben aber ab August 2018 habe ich mutterschaftsgeld/Elterngeld bekommen. Wie wirk es sich auf den 2. Antrag auf elterngeld aus ?

Kann mir da jemand weiterhelfen... :(

Lg

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Du bekommst das selbe Elterngeld wie für das erste. Ich würde versuchen die Elternzeit vom ersten so zu kürzen das du Elternzeit Mutterschaft und dann wieder Elternzeit hast. Ich hätte damals ein Monat Elternzeit verlängert so das ich direkt in Mutterschaft komme und dann wieder Elternzeit. Ich müsste mein Gehalt wieder abgeben wie vor dem ersten Kind glaube. Und dann bekommt man noch geschwisterbonus. Das heisst das Elterngeld wird dann bisschen mehr sein.

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Das gilt für Angestellte. Im Falle einer Selbstständigkeit wird das letztevolle Kalenderjahr genommen. Sprich, 2018.

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Würde ich dann trotzdem soviel bekommen wie jetzt da es sich vom Gehalt her sich nichts geändert hat außer das ich halt 2018 bis zur Geburt 1 Kindes Mutterschaftsgeld und elterngeld bekam... werden diese Monate das rausgenommen und das vom Vorjahr 2017 stattdessen ersetzt ?

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Mir wurde gesagt wenn das Kind innerhalb der ersten 14 Lebensmonate kommt, dann werde ich das gleiche Elterngeld bekommen. Für jeden Monat das das 2te Kind später kommt, wird ein Monat von dem berechneten Arbeitszeitraum des Elterngeldes für das 1te Kind rausgenommen und die Summe mit 12 dividiert.
Ich bin aber Arbeitnehmerin.
Außerdem steht mir für das 2te Kind wieder Mutterschaftsgeld zu. Muss meinen Arbeitgeber dafür vor dem Mutterschutz informieren. Wie es bei selbständigkeit ist, weiß ich nicht.
An deiner Stelle würde ich mich unbedingt bei der Elterngeldstelle informieren auch damit du eventuelle Rückzahlungen vermeiden kannst.
Mein 2 Test Kind kommt 15 Monate später als das erste, muss mich auch schlau machen wie ich das mit den Auszahlungen für beide regle. Da ich das
für das erste Kind auf 2 Jahre verteilt habe...
LG

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Ich versuche seit Tagen die als zu erreichen aber immer vergebens mal war ich 30min. In der Warteschleife auf plötzlich hagrn die aufgelegt 😡 sag mal Bescheid was die gesagt haben würde mich echt mal interessieren ... ;)

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Die Informationen hab ich von der Elterngeldstelle aus unserer Stadt. Bei mir hat sich auch niemand gemeldet also habe Ich eine Mail geschrieben mit meinem Anliegen, meinen Fragen und mit meiner Telefonnummer, mit der bitte sich zu melden. Einen Tag später habe ich ein Anruf bekommen :) Da konnte ich mit die nette Dame am Telefon meine fragen klären . Das war zwischen der Geburt von dem ersten Kind und der jetzigen Schwangerschaft. Bei mir kam nämlich plötzlich 2monate nach der Geburt ein großer Wunsch nach einem weiteren Kind. Wollte aber erst grob die Finanzen abklären.


Nunja da es jetzt geklappt hat mit der Schwangerschaft möchte ich mir sehr wahrscheinlich ein Beratungstermin vereinbaren zur Beantragung von Elterngeld, wofür ich dann zwar zahlen muss aber dann werde ich auch nichts falsch machen und es bestmöglich planen.


Ich hoffe du kannst bald jemanden erreichen. Wie gesagt Versuch es Mal per E-Mail. Ist echt ärgerlich wenn niemand sich meldet!