Mutterschaftslohn

Hallo.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, was den Mutterschaftlohn angeht.

Bekommt man das automatisch, muss es IMMER beantragt werden?
Bekommt man es nur während der Mutterschutzes?
Bekommt man sonst im Mutterschutz kein Gehalt?
Oder hat es etwas mit Beschäftigungsverbot zu tun? Ich bekomme im Beschäftigungsverbot weiter Gehalt.

Sorry für die vllt dummen Fragen aber ich steig da nicht durch. 😅🙈🤔

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Es heißt Mutterschaftsgeld und ist kein Gehalt sondern eine Entgeltersatzleistung. Die gibt es nur im Mutterschutz, also die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bei Einlingen). Es hat nichts mit dem BV zu tun.

Das Mutterschaftsgeld setzt sich bei Angestellten aus 2 Komponenten zusammen, einem Teil von der Krankenkasse (ca. 13€/Tag) und einem Teil vom AG, der die Differenz zwischen dem Teil von der KK und deinem üblichen Nettogehalt zahlt. Den Teil von der Krankenkasse musst du beantragen. Dafür bekommst du eine Bescheinigung vom Frauenarzt. Den Teil von AG bekommst du automatisch.

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Hallo,

ja, du musst es beantragen. Vom Frauenarzt erhälst du eine Bescheinigung für die Krankenkasse. Die füllst du fertig aus und schickst sie ab. Seit 2014 können die Ärzte die Bescheinigung jederzeit in der Schwangerschaft ausstellen. Davor ging das erst ab einer Woche vor Beginn des Mutterschutzes. Das ist aber noch immer nicht bei allen Ärzten angekommen. Also klemm dich rechtzeitig dahinter.

Die Krankenkasse zahlt dir dann für die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt 13 Euro pro Kalendertag. Das Geld kommt für gewöhnlich in einer Zahlung. Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung von der KK soweit auf, dass du auf dein monatliches Nettogehalt kommst. Das läuft meistens zum gleichen Zeitpunkt zu dem die normale Gehaltszahlung
erfolgt.

Nach der Geburt schickst du eine Bescheinigung, welche du mit der Geburtsurkunde erhälst, an die Krankenkasse, um das Geld für die letzten 8 Wochen Mutterschutz zu bekommen. Der Arbeitgeber schießt wieder was dazu.

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Okay.
Danke für eure Antworten. 👍🏻
Jetzt ist es mir klarer geworden.

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Mutterschaftslohn wird nicht beantragt, sondern gibt es automatisch bei BVs, auch bei welchen die nur z.B. Nachtarbeit betreffen.