Was passiert mit den Kitaplatz vom zweiten Kind?

Ich hab eine etwas komplizierte Frage.
Ich beziehe im Moment Alg1 bis Juli 2019. Das zweite Baby sollte Ende August zur Welt kommen. Meine Tochter geht seit 9 Monaten in einer privaten Kita die von der Stadt finanziert wird da ich keinen stadtlichen Kitaplatz bekommen habe. (Bin seit 4 Monaten arbeitslos und nutze die Zeit mit Weiterbildungen).
Was passiert wenn das Baby da ist? Da ich nicht für die Agentur für Arbeit „vermittelbar bin“ rutsche ich in das Alg2 oder? Und da ich ein Jahr mlt kind nr2 zuhause bleiben werde, wird mir der Kita Platz meiner Tochter genommen?

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In deinem ALG1 Bescheid steht drinn, wie lange du Arbeitslosengeld bekommst. In dem Fall bis Juli. Das heißt, du wirst ab August ALGII beantragen können. Aber das bei ALGII (HartzIV) ist wirklich kompliziert. Vor allem am Anfang.

Erstmal muss von der Elterngeldstelle das Elterngeld berechnet werden nach der Geburt. Umgehend nach der Geburt auch Kindergeld beantragen.

AUCH WOHNGELD UND KINDERZUSCHLAG!

Das Jobcenter verweist sehr sehr gerne Zunächst auf Wohngeld und Kinderzuschlag. Erst, wenn das beides abgelehnt wird und die Bescheide dazu beim Jobcenter vorgelegt werden, wird dort der ALGII-ANTRAG weiterbearbeitet.

Bist du Alleinerziehend oder hast du einen Mann/ ein Lebensgefährte an deiner Seite, mit dem du zusammen in einer Wohnung wohnst?

Wegen dem Kitaplatz solltest du dich mit der entsprechenden Stelle in Verbindung setzen. Ich weiß leider nicht, wie sich das bei "private Kindergärten" verhält, aber bei uns wird kein Kind aus der Kita geschmissen, nur weil Mama wegen einem Geschwisterchen in Elternzeit geht und zu Hause ist. Der Kitaplatz bleibt Im Normalfall erhalten. Bei uns reduziert sich nach Geburt von Geschwistern der Kitabeitrag. Auch, wenn die Kitakosten in Form der wirtschaftlichen Jugendhilfe vom Jugendamt bezahlt werden.

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Das Kinder unter bestimmten Voraussetzungen nicht angenommen werden kann sein, aber das welche die schon da sind rausgeschmissen werden habe ich noch nie erlebt oder gehört. Eine private Kita macht vielleicht vieles anders, aber ich kann es mir auch da nicht vorstellen. Auch die privaten handeln zum Wohle des Kindes. Sprich mal mit der Leitung darüber.

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Dass die Kita Leitung meine Tochter nicht mehr annimmt ist nicht das Problem, weil ich mlr sicher bin dass das nicht geht. Es geht darum ob die Stadt diesen KITA Platz weiterhin finanzieren wird..?

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Kann mir nicht vorstellen dass sie euch dann "rauswerfen".
Meine Jungs gehen auch in einen privaten Kindergarten, allerdings finanzieren wir das selber.
Jetzt bin ich mit dem 3. schwanger und sie dürfen natürlich da bleiben

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Da Dein Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat, der unabhängig von Deiner Erwerbstätigkeit ist, müsste der Kita Platz weiter bezahlt werden.

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Was meinst du denn mit die Stadt zahlt den Platz?
Welche Stelle konkret, vllt das stadtjugendamt bei dem ihr Freistellung von den Kosten beantragt habt? Falls ja dann zahlen sie weiterhin wenn dein Einkommen oder das deines Partners nicht steigt.
Wenn du ins alg 2 übergehst, wird das Einkommen deines mit dir zusammenlebenden Partners und der Kinder berücksichtigt.

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Die Frage ist eher, ob ihr überhaupt Anspruch auf ALG II habt und was ab Wegfall deines ALG I mit deiner Krankenversicherung ist?

Elterngeld bekommst du den Mindestsatz fürs 2. Kind.

Den Kita-Pltz streichen wird die Stadt eher nicht, aber fraglich, ob und wieviel weiterhin bezuschusst wird. Da fragst du besser bei der zuständigen Stelle nach.

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Nicht du hast das Anrecht auf den Kita-Platz sondern dein Kind, egal ob du zu Hause bist oder nicht. Der Mindestanspruch sind 20 Stunden/Woche. Das ist der einzige Punkt der ggf angepasst werden könnte. Daher wird dir die Stadt den Platz bzw Zuschuss nicht streichen.

https://www.kita.de/wissen/kinderbetreuung-rechtsanspruch/