Elternzeit

Hallo Ihr Lieben,

Mein Sohn ist am 27.12.18 geboren und ich habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehme, jetzt möchte ich aber doch lieber noch das zweite Jahr zu Hause bleiben, kann ich ihm das so mitteilen oder könnte er da Stress machen? LG

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Hallo

Wenn er das ablehnt musst du am 1.Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten.
Du hast kein Recht auf das 2. Jahr , wenn du nur 1 angemeldet hast. Das verfällt dann.

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Das ist falsch, das verfällt nicht, sondern kann später genommen werden, aber Sie hat auf Elternzeit im 2. Lebensjahr verzichtet.

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Das 2 Jahr ist doch dann weg, oder nicht?
Sie kann doch dann nur noch 1 Jahr nehmen?
So wurde es hier immer geschrieben.

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Huhu!

Genau das Thema hatten wie gerade in der Rechtsberatung. Dein AG kann dir die Verlängerung leider ablehnen. Von daher sollte man immer direkt von Anfang an 2 Jahre Elternzeit anmelden. Man kann ja trotzdem früher zurückkommen (oder in Teilzeit arbeiten).

Liebe Grüße

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Früher zurückkommen aus der Elternzeit kann man auch nicht.

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Hallo
Nein, wenn man Ez angemeldet hat, kann man nicht einfach früher zurück. Man legt sich verbindlich fest.
Der Ag stellt ja inder Regel für die Zeit jemanden ein.

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