Nachteil durch Elternzeit Unterbrechung

Hallo,

Ich bin Beamtin und zur Zeit in Elternzeit seit ein paar Monaten.

Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und möchte nach etwas mehr als einem Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Nun habe ich folgendes Problem:

Ich habe noch 23 Tage Urlaub aus 2018, die habe ich in Vollzeit erworben.
Bevor ich in Mutterschutz ging, habe ich noch nachgefragt, was mit den Urlaub passiert wenn ich in Teilzeit zurück komme.

Damals hieß es, es wird umgerechnet, dh wenn ich mit 50% zurück komme, werden daraus 46 Tage, da es ja um den Geldwert des Urlaubs geht. So weit so gut.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass mein Urlaub gekürzt wird. Wenn ich also mit 50% zurück komme, habe ich trotzdem nur 23 Tage.
Also grob einen Monat Urlaub, bekomme dafür aber nur das halbe Gehalt im Vergleich zu vor der Schwangerschaft.

Man hat mir jetzt angeboten, direkt nach der Elternzeit erst einmal in Vollzeit zurückzukommen und den Urlaub aufzubrauchen und danach direkt wieder in Teilzeit zu wechseln.

Also etwas mehr als einen Monat die Elternzeit zu unterbrechen.

Entstehen mir dadurch irgendwelche Nachteile ?

Ich hatte vorgeschlagen, dass ich den Urlaub sonst einfach nach der Elternzeit nehme, also dann 2020 oder 2021 (falls ich das dritte Jahr noch nehme, was ich vorhabe)
Daraufhin wurde mir gesagt, ich kann ihn nicht so lang aufgeben.
Ich dachte immer, der Urlaub wird während der Elternzeit „eingefroren“. Und kann nach Ende der kompletten Elternzeit genommen werden.
Da wurde mir aber gesagt es ist nicht so, ich muss ihn direkt nehmen wenn ich arbeiten komme oder er wird in den Teilzeit Urlaub umgerechnet.
Ist das wirklich so richtig ?

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DEe Urlaub bleibt selbstverständlich bestehen bis nach deiner Elternzeit!

Während deiner Teilzeit in Elternzeit erwirbst du neuen Urlaub.

Ich würde mich weder auf unterbrechen der Elternzeit noch auf eine andere Regelung einlassen.

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Die bestehen aber darauf, dass der Urlaub genommen werden muss, sobald ich wieder anfange Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten.

Ich habe auch gesagt dass er eigentlich bestehen bleiben müsste, das wurde verneint.

Es ist eine große Behörde, ich frage mich, wie die das so willkürlich regeln können ?

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Weil die Lohnbuchhaltungen/Personalabteilungen meist keine Ahnung von den speziellen Regelungen der Elternzeit haben. Irgendwie fehlen da immer die Weiterbildungen. Ansonsten heisst es sehr oft das geht nicht das kann ich so nicht buchen, die Software kann das nicht... da solche Fälle meist in der Software nicht vorgesehen sind....

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Für Angestellte gilt das BEEG und dort steht das der Urlaub nicht verfällt und bis zum Ende des Folgejahres nach der Elternzeit genommen werden kann.
Es gibt inzwischen auch einige Urteile dass der Urlaub so auszuzahlen ist wie er erworben wurde. Das ist Mehraufwand für die Lohnbuchhaltung aber machbar. Daher der "einfache" Weg für die Lohnbuchhaltung die Teilzeit erst nach nehmen des Urlaubs umzusetzen.

Für dich als Beamtin ist nun wichtig zu schauen was für dich gilt. Bist du Bundesbeamtin oder Landesbeamtin. Da musst du nun in die für dich gültigen Vorschriften schauen wie die Regelung dort ist. Meist sind diese aber ans BEEG angelehnt oder ähnlich.

Anspruch auf den Urlaub hast du rechtlich meist erst nach der Elternzeit aber du erwirbst in der Teilzeit in Elternzeit neuen Urlaubsanspruch.

Ansonsten hättest du auch keine anderen Nachteile durch den Vorschlag die Elternzeit zu unterbrechen den Urlaub als Vollzeit zu nehmen und danach weiter in Elternzeit in der Teilzeit zu bleiben wenn dir das so passt und du das mit dem Arbeitgeber so vereinbarst. Hier würde ich nur schauen das dass in einer vertraglichen Regelung genau so definiert ist damit der Status der Elternzeit danach noch klar ist.

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Hi,
ich habe gerade das gleiche Problem. wie hast du dich jetzt entschieden?

Und weißt du zufällig, ob es Nachteile gibt durch dir Unterbrechung der Elternzeit?