Elternzeit verlänger möglich?

Hallo zusammen,

Ich hoffe mir kann hier jemand meine Fragen beantworten.
Ich bin Lehrerin in BW (Beamtin auf Probe), meine erste Tochter wurde im August 2015 geboren und ich bin bei ihr nicht in Elternzeit gegangen, sondern nur mein Freund für ein Jahr. Unsere zweite Tochter wurde im Juni 2017 geboren und ich war bzw bin aktuell noch in Elternzeit (1 Jahr mit Elterngeld und ein Jahr ohne). Eigentlich möchte ich ab Juli wieder arbeiten gehen und habe mich auch schon im Schuldienst für ab Juli zurück gemeldet. Da ich an meiner alten Schule nicht mehr arbeiten möchte und es mir organisatorisch (zu langer Fahrtweg usw) nicht möglich ist dort weiterhin zu unterrichten, habe ich bereits im November einen Versetzungsantrag gestellt. Wir haben das große Glück, dass wir finanziell nicht auf meine Arbeit angewiesen sind. Sollte ich nicht versetzt werden und ich müsste zurück an die alte Schule, würde ich gerne noch ein Jahr zu hause bleiben und erneut einen Versetzungsantrag stellen. Ist es möglich, dass ich nochmal ein Jahr Elternzeit (nicht Elterngeld!) nehme? Vielleicht nachträglich noch für meine große Tochter? Und wenn ja, bis wann muss ich das denn spätestens beantragen?

Liebe Grüße und danke an alle, die mir da weiterhelfen können :)

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Da du 2 Jahre genommen hast kannst du problemlos verlängern.
Frist dafür ist 7 Wochen vorher.

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Für die Elternzeit deiner großen Tochter hast du keinen Anspruch mehr.
Kannst aber mit deinem AG sprechen

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Warum nicht, das Kind ist nach dem 1.7.15 geboren?

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Du kannst sogar noch bis zu 24 Monate Elternzeit für deine älter Tochter nehmen
siehe §40 Absatz (2) -> http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=BA67044E7BD0524614DBC07CCA807F11.jp80?quelle=jlink&query=MuSchBV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-MuSchBVBW2005pG10

Allerdings benötigst du da die Erlaubnis der Bewilligungsbehörde § 43
Verlängerung -> Die Elternzeit kann im Rahmen des § 40 Abs. 2 und 3 verlängert werden, wenn die Bewilligungsbehörde zustimmt.

Ansonsten kannst du das 3. Jahr deiner zweiten Tochter auch ohne Bewilligung nehmen da du dort den Anspruch für die 3 Jahre hast.

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Warum sollte sie nur mit Zustimmung das nehmen können? Steht irgendwas von Beamtin hier? Nach dem BEEG braucht sie keine Zustimmung.

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Ja im Eingangsthread steht doch: "Ich bin Lehrerin in BW (Beamtin auf Probe)" daher der Hinweis auf Beamtenrecht....

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