Eigenbedarf von Mietwohnung

Hallo liebe Mitglieder, ich habe gerade folgende Situation mein ex lebensgefährte und ich haben 2016 ein Haus gekauft mit 2 Wohnungen links haben wir zusammen gewohnt und rechts (3 Zimmer Wohnung) haben wir seid Dezember 2017 vermietet. Wie das so ist haben wir und getrennt und meine Tochter ( 1 Jahr) und ich sind erstmal zu meinen Eltern in mein altes Kinderzimmer gezogen , das ist aber keine dauerlösung. Ich wollte nun mit meiner Tochter in die mietswohnung ziehen , ich habe mit den Mietern bereits gesprochen und sie gebeten bis Oktober auszuziehen , aber sie weigern sich was kann ich tun. Sie steckt gerade in den Prüfungen ich weiß es ist doof aber ich brauche die Wohnung. Ich habe eine advocard mit vermieterrechtschutz bringt mir das was sorry das ich so doof Frage aber ich habe null Ahnung

1

Du (oder ihr?) müsste schon ordnungsgemäß wegen Eigenbedarf kündigen.
Ich würde mir aber tatsächlich von vorneherein durchaus rechtliche Unterstützung holen.

2

Hallo,
Klar kannst du wegen Eigenbedarf den Mietern kündigen.
Hol dir dazu rechtlichen Rat!

Lg

3

Da spielen so viele Faktoren eine Rolle: In welcher Region wohnt ihr? (Um nur mal einen Faktor zu nennen.) Eigenbedarf ist nicht so einfach wie es immer gedacht wird, aber versuchen kannst du es auf jeden Fall. Ich würde aber die Kosten mit der Aussicht auf Erfolg (kann dir ein Anwalt sagen) abwägen.
Im Streitfall werden beide Seiten (Lebenssituationen) geprüft. Du sagst die Mieterin steckt gerade mitten in den Prüfungen... da sehe ich die Chance relativ gering. Jedoch hast du auch eine hohe Chance, weil du ein Kleinkind hast.
Es kommt halt auch immer stark darauf an wo man wohnt... ältere Menschen, Familien mit Schulkindern oder Studenten können schlecht wegen Eigenbedarf gekündigt werden, wenn man in einer Wohnungsmangel-Großstadt lebt.
Andere Frage, auch wenn das eure Sache ist: Wieso bist du mit deinem Kleinkind aus eurem Eigentum gegangen? Mein Mann und ich haben auch gekauft, wovon er natürlich einen wesentlich höheren finanziellen Anteil einbringt. Wir haben aber besprochen, dass bei einer Trennung ich mit den Kindern im Eigenheim bleiben. Mein Mann würde nie seine Kinder aus den gewohnten 'vier Wänden' werfen. (Man weiß natürlich nie wie man auseinander geht, aber das ist aktuell unsere sachliche Abmachung.)

4

Hallo,

hast Du nur mit Ihnen gesprochen oder auch offiziell schriftlich wegen Eigenbedarf gekündigt? Wenn nicht solltest Du das als erstes tun, sonst schieben sich etwaige Fristen nur nach hinten.

Wenn Du gar keine Ahnung von der Materie hast, ist sicher besser rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wie die Mieter dann reagieren, wirst Du ja merken. Ob Du vor verstreichen der Kündigungsfrist gegen sie vorgehen kannst, wage ich aber zu bezweifeln.

LG Nenea

5

Hallo #blume

ich würde zuerst mal klären, ob Du überhaupt alleine kündigen kannst ohne Deinen Ex-Lebensgefährten. Wenn Ihr Euch das Haus gemeinsam gekauft habt, gehört es doch auch Euch beiden.#kratz

#liebdrueck
Sanne #sonne

6

Zwei Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt? Dann ist das eine Leichtigkeit, denn es gelten Sonderregelungen. Aber wenn ihr die nicht kennt, braucht ihr professionelle Hilfe.

7

Mein ex und ich haben uns so geeinigt das ich mit dem Kind rüber ziehe und er die jetzige Hälfte behält. Und wir haben den Mietern heute die Kündigung gegeben mit einer Frist von 6 Monaten

8

Bist Du sicher, dass es eine gute idee ist, neben dem Ex zu wohnen? Der kann Dir das Leben auch ganz schön schwer machen. Was ist, wenn einer von euch einen neuen Partner mitbringen will?