Elternzeit/ Elterngeld 2. Kind

Hallo zusammen,
ich habe bis 02/20 Elternzeit und bekomme bis 11/19 Elterngeld ( 20 Monate). Jetzt würden wir ab August ca nicht mehr verhüten fürs 2. Kind.
Wenn es da so schnell wieder klappt, wäre ich ja ca für Juni ausgerechnet also ab April irgendwann in EZ (+-).
Theoretisch gehe ich doch dann für 2-3 Monate wieder arbeiten. Das macht doch kein Arbeitgeber oder??
Man sieht dann ja auch dass ich schwanger bin :-D
Wie habt ihr das gemacht? Hat es Vor oder Nachteile dann die EZ auf 3 Jahre zu verlängern?
Fürs EG müsste es doch besser sein, ich gehe die paar Monate wieder arbeiten oder welche Monate zählen dann in die Berechnung?
Irgendwie blicke ich da nicht durch :(
Vielleicht hat jmd eine ähnliche Erfahrung bereits gemacht.

Danke
Gute Nacht zusammen

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Genau, fürs Elterngeld ist es deutlich besser, du gehst arbeiten.
Und der AG muss es ja mitmachen, der hat ja nur die Wahl dich bezahlt freizustellen, wenn es ihm nicht passt.

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Grundsätzlich ist es natürlich besser fürs Elterngeld vorher zu arbeiten.
Es kommt auch auf den Verdienst an - du sagst ja selber dass du etwa 3 oder 4 Monate arbeiten würdest. Wenn du da 5000 brutto oder mehr machst, kommt da schon ein Plus beim Elterngeld zusammen, wenn es eher wenig ist, kommt da allerdings nur ein bißchen mehr auf den Mindestsatz drauf.
Wirklich sinnvoll wäre es, vor dem Mutterschutz wieder 12 Monate lang Geld zu verdienen, dann kommt auch tatsächlich was an Elterngeld zusammen, so hast du ja jetzt ca. 8 Monate mit 0 Euro für die Berechnung.

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Bei uns wird es so sein. Elterngeld bekomme ich schon seit einem Jahr nicht mehr. Meine Elternzeit beende ich im Februar und werde im März wieder arbeiten. Vorraussichtlich 3/4 Stelle. Dann möchte ich 3-4 Monate arbeiten bis wir mit dem 2. Kind starten. Wenn es dann wieder sofort klappt , bekomme ich ein Beschäftigungsverbot und bekomme bis zum Mutterschutz mein normales Gehalt weiter. Somit kann ich zur Berechnung des Elterngeldes fürs 2.te Kind wieder 12 Monate volles Gehalt vorlegen und dem entsprechend wird dann ja wieder die Höhe des Elterngeldes ermittelt. Ohne arbeiten zwischen Kind 1 und 2 hätte ich nur Anspruch auf 300 € Elterngeld + den Geschwisterbonus

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Kind 2 ist im Februar 2016 geboren und meine Elternzeit war bis 30.09.17 beantragt. Im August 2017 hab ich dann von einer ungeplanten Schwangerschaft erfahren. Ich bin ab 01.10.17 bis Mitte Februar 2018 arbeiten gegangen. War absolut kein Problem für meinen AG. Ich glaub der AG hat da nicht wirklich eine Wahl?!