Elternzeit wann beginnt sie- wann beim AG beantragen

Huhu ihr lieben. Ich bin noch schwanger, aber mich beschäftigt die Frage, wann ich die Elternzeit bei meinem AG beantragen muss.

Ja klar 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das ist mir klar, aber wann beginnt diese?

Mit der Geburt des Kindes
Oder

Im Anschluss an den Mutterschutz

Wann beginnt die Elternzeit

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Beantragen musst du die nicht. Dein Arbeitgeber ist darüber zu informieren.
Da du wahrscheinlich nach der Geburt zuhause bleiben willst, musst du in der Woche danach deinen AG informieren, um dann direkt im Anschluss an den Mutterschutz zu Hause bleiben zu können.

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Joa ich würde nur der Fairness halber von vorher meinem Chef sagen, wie lange ich plane weg zu sein auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist. Mein Chef wollte es zumindest schon einige Zeit vorher wissen um es planen zu können. Finde ich fair.

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Ach ja, keine der beiden Auswahlmöglichkeiten stimmt so wirklich. Bei Müttern wird die Mutterschutzfrist – in der Regel sind das acht Wochen nach der Geburt des Kindes – auf die Elternzeit angerechnet.

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Hey

Also ich war kurz nach der Geburt beim Chef und habe schriftlich meine Elternzeit dort abgegeben.
Natürlich mit dem kleinen auf den waren schon alle gespannt 😉😅
Also innerhalb der ersten Woche nach der Geburt ist das fällig sprich 7 Wochen vor Beginn.

Ich hoffe das war verständlich.

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Du hast nach der Geburt genau 7 Tage Zeit, deine Elternzeit anzumelden.

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Ja, aber nur, wenn das Kind genau am VET oder später kommt!

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Eigentlich mit Geburt des Kindes, aber in der Zeit des Mutterschutzes nach Geburt darfst du nicht arbeiten. ;-)

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So ein Unsinn, wenn sie ab Geburt in Elternzeit geht, entfällt der Anspruch auf den AG-Zuschuss, dann müsste sie es vor der Geburt anmelden usw- also ist die Antwort doch logisch und deine total unsinnig.
Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz!

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Dann wäre Paragraph 15 Absatz 2 Satz 3 BEEG unnötig und völlig überflüssig. Wieso sollte die Zeit des Mutterschutzes sonst angerechnet werden?

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Eigentlich findest du alle relevanten Informationen im entsprechenden Gesetz.

Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, allerdings wird dessen Länge miteingerechnet, so dass du bei ganzen Jahren immer am Geburtstag des Kindes deinen ersten Arbeitstag hast.

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Bei der Frau nach dem Mutterschutz, beim Mann direkt mit der Geburt :-D