Ich habe eine Frage. Seit Mitte letzten Jahres habe ich einen Minijob. 12h/Woche, dafür pauschal 450€. Ich habe sonst keinen anderen MInijob letztes Jahr ausgeübt und am Ende waren es auch wirklich nicht mehr als 50h/Monat, das passte also.
Aber ich habe der Chefin schon gesagt, dass es mit dem Mindestlohn und je nachdem wie die Monate liegen, echt eng wird und sie sich was anderes einfallen lassen muss. Mit den 9,19€ gehen maximal noch 49h/Monat und wenn es so ist wie diesen Monat, dann bin ich bereits an diesem Freitag bei 48h.
Ich weiss, dass die Chefin Ärger und Stress mit einem Mitbewerber hat im Moment, letztes Jahr lief es zwischen ihr und mir gut und fair, aber ich befürchte durchaus dass - nachdem man ihr schon das Finanzamt auf den Hals gehetzt hat, bald auch der Zoll kommt und kontrolliert.
Wie ist das dann, wenn ich nachweislich "unter Mindestlohn" gearbeitet habe? Kommt dann für mich auch eine zwangsweise Nachzahlung und somit die volle Versteuerung in Steuerklasse 6? Sollte dem so sein, dass mir das droht, dann stell ich mich auf die Hinterbeine und kläre das vorher, wenn nur sie das Risiko eines saftigen Bußgeldes trägt (was ich ihr schon gesagt habe) dann sehe ich das noch relativ entspannt für ein-zwei Monate, bis sie die Nerven hat, die Schichtenstruktur umstellen kann.
An meinen Zeiten lässt sich auch nicht mogeln, wir arbeiten an einer Software mit minutengenauer Zeiterfassung.
Minijob - Mindestlohn unterschritten
Hallo,
darüber hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Chef diesbezüglich. Da ich nur ungern steuerpflichtig werden möchte und auch mein Chef nicht mehr Geld als nötig ausgeben möchte, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich mir die Stunden, die zu viel sind, als Überstunden abfeiern werde. Das kostet ihn nicht wirklich mehr und mir nützt es manchmal einfach mehr, wenn ich mal früher gehen odet später anfangen kann oder einen Tag zu Hause bleiben kann.
Mal schauen, wie es läuft.
Lg
Das Finanzamt wird nicht "auf den Hals gehetzt", sondern deine Chefin hat vermutlich einfach Einnahmen nicht angegeben, diese also nicht versteuert, sondern in die eigene Tasche gesteckt und damit die Allgemeinheit beschissen.
Ein Verstoß gegen die Mindestlohnpflicht kann mit einer Geldbuße bis 500 000 EUR belegt werden, die musst natürlich nicht du zahlen, sondern deine Chefin.