KV-Beitrag als berücksichtigungsfähiger Angehöriger

Hallo zusammen,

mein Mann und ich sind Beamte in NRW.
Verheiratet und in Elternzeit bin ich berücksichtigungsfähige Angehörige und die Beihilfe übernimmt 70% der Arztkosten. Die KV also 30%. Ändert sich dementsprechend auch mein KV Beitrag auf 30%? Ne, oder?
Also ist das richtig, dass ich weiter meinen vollen Beitrag zahle, aber nur 30% von der KV erstattet bekomme?
Muss ich das der KV melden oder geschieht das automatisch durch die Beihilfe?

Hat jemand Ahnung?
LG

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Hallo

Doch, du musst dich zu 30% versichern und auch nur die 30 % zahlen.
Lg

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Jepp aber Bescheid geben musst du der PKV trotzdem selbst. Als ich verbeamtet war hatte ich quasi zwei Verträge einen mit 30% und einen mit 20% und der mit 20% hätte dann in so einem Fall geruht. Vermutlich brauchst du auch eine Bescheinigung der Beihilfe diesbezüglich da wahrscheinlich die PKV deinen Versicherungsschutz nicht reduziert.

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Seit wann kommuniziert die Beihilfe mit der Krankenversicherung?

Du musst an deinen Versicherungsvertreter herantreten und mit dem sprechen.