Elterngeldfrage

Hallo:)

Weiss das jemand ?

Wenn man in den 3 Jahren Elternzeit die ich genommen habe wieder Schwanger werden würde, wird das Geld ja aus den Einkünften vor der Geburt ermittelt.

Wenn man aber im 2. und 3. Jahr zusätzlich Teilzeit arbeiten geht in einem anderen Betrieb (alles abgesprochen mit dem Arbeitgeber ), würde das mit angerechnet werden beim Elterngeld falls man in wieder Schwanger wird ?

Vor der ersten Geburt war ich Vollzeit arbeiten.

Lg

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deine Annahme, dass nach 2-3 Jahren noch das Gehalt vor der 1. Geburt zugrunde gelegt wird, ist falsch. Es werden immer 12 Monate vor der Geburt genommen, lediglich die Zeiten von Mutterschutz und Elterngeldbezug werden ausgeklammert. Dh wenn das Kind 3 Jahre nach dem ersten geboren wird, erhält mal nur den Mindestsatz, sofern man nicht gearbeitet hat. Ansonsten eben das Teilzeitgehalt.
Lg
Leo

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Man erhält natürlich nicht das teilzeitgehalt, sondern das Teilzeit
Gehalt ist die Basis für das Elterngeld

2

>> Wenn man in den 3 Jahren Elternzeit die ich genommen habe wieder Schwanger werden würde, wird das Geld ja aus den Einkünften vor der Geburt ermittelt. <<

Das stimmt nicht. Ausgeklammert wird nur der Anspruchszeitraum (12 Monate) für's vorige Kind.
Also:
Wenn zwei Kinder also 12 Monate oder weniger auseinander sind, stimmt Deine Aussage. Sind sie 14 Monate auseinander werden 10 Monate ausgeklammert und 2 Monate mit 0€ Einkommen berechnet.
Kannst Du hier nachlesen:
https://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html

Wenn Du im 2. und 3. Jahr der Elternzeit arbeitest, liegt genau dieses Gehalt der Berechnung des Elterngelds zugrunde und kein 'altes'.

Grüsse
BiDi

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Du kannst den Zeitraum, in dem du Elterngeld bezogen hast (maximal 14 Monate) ausklammern lassen, ebenso Zeiträume mit dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder in denen aufgrund von schwangerschaftsbedingter Krankheit Lohnausfälle entstanden sind.
So können sich die 12 zugrunde gelegten Monate verschieben.