Elterngeld und steuernachzahlung

Hallo ihr lieben

Mich Wurmt grade eine Frage und zwar sind mein Freund und ich noch nicht verheiratet und ich war von Dezember 2017 bis September 2018 in Elternzeit. Seit Ende September arbeite ich wieder Teilzeit.
Jetzt steht ja die Steuerklärung an und ich lese immernur das ledige Personen sich nur keine Sorgen machen müssen wenn sie das ganze Jahr Elterngeld bezogen haben. Jetzt habe ich ja aber die letzten 3 Monate gearbeitet muss ich also jetzt mit einer (dicken) Nachzahlung rechnen? Ich weiß das da auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen aber ich möchte einfach wissen ob es unter diesen Umständen möglich wäre.Ich bin grade echt total verunsichert und ich blicke bei dem Thema nicht ganz durch weil man halt immer nur etwas zu ledigen Personen findet die das ganze Jahr Elterngeld bekommen haben und ich keinen ähnlichen Fall wie meinen finden konnte. Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen ?

Vielen Dank Schonmal

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Der Effekt ist in so einem Fall tatsächlich sehr groß. Das liegt an der starken Progression im unteren Einkommensbereich. Und mit drei Teilzeitmonaten kommt man da in der Regel irgendwo an.
Beispiel: man hat 9000 Euro Einkommen, das vollständig innerhalb des Grundfreibetrags liegt. Also Null Euro Steuern. Inkl. Elterngeld landet man irgendwo bei 20.000 Euro. Der Steuersatz dafür ist ungleich Null. Multipliziert mit den 9000 Euro fallen somit Steuern an.
Es kann also eine Nachzahlung geben. Muss aber nicht. Dazu sind die Fälle zu individuell.

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Ich mache meine Erklärung immer mit Steuerfuchs.
Man zahlt das erst, wenn man die Steuererklärung auch abschicken will, da kannst du das checken.

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In dem Fall zählt aber nicht ob sie will oder nicht.. wenn man EG bezieht ist man verpflichtet dazu.. ich denke eine Strafe ist immer teuerer als eine Nachzahlung..

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Ich glaube das bezog sich auf die Nutzung des Programms und nicht auf die Erklärung selbst ;)

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Wenn du nicht viel abzusetzen hast, ist von einer Nachzahlung auszugehen, ja. Und die Abgabe der Steuererklärung ist bei dir auch verpflichtend.

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Wie war es denn für 2017?
Da hast du doch vermutlich Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezogen? Und auch nur einen Teil des Jahres gearbeitet? Da dürfte sich das ja auch schon ausgewirkt haben - wenn auch vermutlich nicht so deutlich wie es für 2018 wohl sein wird.

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Ich bin im august 2017 in Mutterschutz gegangen und habe davor gearbeitet. Es hat sich auch auf die steuerausgewirlt aber ich habe trotzdem etwas zurück bekommen. Und dieses Jahr kann ich noch ab august die kitagebühren absetzten zusätzlich zu den anderen Sachen vom letzten Jahr . Ich hoffe einfach das es keine Riesen Nachzahlung wird...