Schwangerschaft Arbeitgeber mitteilen nur mit Bescheinigung "gültig"

Hallo ihr Lieben,
ich habe heute erfahren, dass die Klinik in der ich arbeite übernommen wurde und habe ein bisschen Angst um meine Stelle..
Wollte meiner Chefin eigentlich erst in ein paar Wochen von meiner erneuten SS erzählen, bin aktuell noch in Elternzeit.
Jetzt möchte ich das allerdings so schnell wie möglich tun, damit die mich nicht entlassen können.
Ich habe allerdings erst nächste Woche Donnerstag den Termin bei meiner Ärztin (dann 6+6) und bekomme da bestimmt erst die Bescheinigung. Wenn ich meine Chefin dann morgen anrufe und es ihr sage, greift der Kündigungsschutz dann trotzdem, obwohl ich noch keine offizielle Bescheinigung habe???
Liebe Grüße

1

Huhu,

Soweit ich weiß hast du - selbst wenn dir gekündigt werden sollte - zwei Wochen Zeit, die Bescheinigung nachzureichen... spontan würde ich sagen, dass zunächst die mündliche Aussage ausreicht... aber selbst wenn nicht, hast du eben die Möglichkeit des nachreichens...

Lg und Glückwunsch :-)

2

Also ich bin mir ziemlich sicher das es reicht, sobald du es sagst. Und wenn die sagen Du hättest es nicht gesagt steht immer noch Aussage gegen Aussage und den Beweis kannst du gut nachliefern.

3

Keine Sorge, auch das ist gesetzlich geregelt, du hast wirklich 2 Wochen Zeit um das nachzureichen, eine müdliche Aussage reicht fürs Erste um schon mal Bescheid zu geben.

4

Wie Dir ja schon mehrfach gesagt wurde, musst Du den AG innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung informieren. Hier hast Du auch noch die entspr. Norm dazu § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG .

Und im Übrigen reicht tatsächlich die mündl Info. Der AG kann dann einen Beleg fordern.

5

Auch während der Elternzeit hat man doch Kündigungsschutz

6

Du kannst doch in Elternzeit nicht gekündigt werden. Ansonsten reicht immer die mündliche Mitteilung.

7

Es wurde gier zwar ganz richtig geschrieben, dass du zwei Wochen Zeit hast und theoretisch die mündliche Mitteilung reicht, praktisch würde ich es aber immer schriftlich machen und mir quittieren lassen, wenn es darum geht, dass es eventuell vor Gericht verwertbar sein soll.

8

Es muss doch aber erst nach einer Kündigung dann eh belegt werden, dann eicht das da immer noch schriftlich, weil man da ja 2 Wochen Zeit hat. Vorher ist das reine Geldverschwendung!

9

Es ging doch darum was zu tun Ist, wenn gekündigt wird. Nur das habe ich geschrieben. Und ich habe nichts von einer kostenpflichtigen Bescheinigung geschrieben. Nur davon es gerichtsfest mitzuteilen. Dafür reicht auch ein Bierdeckel auf dem das drauf steht. Hauptsache der Empfang wird bestätigt.

weitere Kommentare laden
10

Vielen Dank für eure Antworten. Das mit dem Kündigungsschutz in der Elternzeit ist mir doch glatt vor Schreck entfallen. ;-)
Rufe meine Chefin aber trotzdem heute an und sage es ihr. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Meine Elternzeit endet auch Ende Februar. Naja hoffen wir mal das beste. Wenn alles gut ist gehe ich ja eh nur bis August arbeiten. Nach der zweiten Elterzeit wollte ich mir eh ne neue Stelle suchen...