Elternzeit Kündigung AN

Hallo zusammen,

ich benötige bitte eure Hilfe. Ich versuche mal die Lage zu schildern. Ich befinde mich aktuell noch bis 9.4. in Elternzeit. Da mein aktueller Job Schichtarbeit verlangt und ich zusätzlich pendeln muss, bin ich auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Es sieht auch recht vielversprechend aus, ich habe eine Firma, die ernsthaft Interesse bekundet hat und eine weitere mündliche Zusage bei einer Behörde. Unterschrieben habe ich bisher aber noch nichts. Bei der Behörde würde ich zum 15.4. eingestellt werden. Nun ist es ja so, dass man zum Ende der Elternzeit kündigen kann. Dies allerdings nur mit einer Frist von drei Monaten. Die habe ich ja nun verpasst 😞

Sollte ich nun bei meinem aktuellem Arbeitgeber zum 30.3. kündigen, dann hätte ich wieder ganz normal vier Wochen Kündigungsfrist, oder? (Im Arbeitsvertrag gibt es keine gesonderte Regelung) Was wäre denn die Konsequenz daraus außer dass meine Elternzeit beendet wäre? Diese würde sich ja dann verkürzen bis zum 30.3. Hat das Konsequenzen für das Elterngeld? Müsste mich ja dann bei der Agentur für Arbeit melden für die Zeit?!

Danke für eure Hilfe!

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Hallo,

die Kündigungsfrist von 3 Monaten muss man tatsächlich nur einhalten, wenn man punktgenau zum Ende der Elternzeit kündigt. Kündigt man zu einem anderen Termin, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist oder eben, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Mit der Kündigung wäre dann auch deine Elternzeit beendet. Auf das Elterngeld hat dies keinen Einfluss, sofern der Elterngeldbezug auch zum 09.04. oder früher endet.

Du müsstest dich nicht zwingend arbeitssuchend melden.
Bist du gesetzlich krankenversichert? Am besten setzt du dich mal mit deiner Krankenkasse in Verbindung. Solange du Elterngeld erhältst, bist du beitragsfrei versichert. Wenn du zum 15.04. eine neue Beschäftigung anfängst, erhälst du für die zweite Aprilhälfte ja auch Gehalt und es fließt ein Beitrag an die KK.

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Danke erst einmal für die Antwort!
Das klingt ja soweit sehr gut.

Wir haben das Modell gewählt, dass ich eigentlich 12 Monate zu Hause bleibe und mein Mann 2 Monate. Davon ist bei ihm jetzt noch einer über, den er zum 9.4. beginnt. Wir bekommen ja auch dementsprechend die 14 Monate Elterngeld. Bloß käme ich ja jetzt auf keine vollen 12 Monate Elternzeit mehr, auch wenn ich meine Tochter ja nach wie vor betreue. Ist das ein Problem? Eigentlich ja lächerlich, da es ja nur wenige Tage sind. Aber wir leben nun mal in Deutschland...

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Elterngeld und Elternzeit haben aber nichts miteinander zu tun, also kein Problem!

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"Sollte ich nun bei meinem aktuellem Arbeitgeber zum 30.3. kündigen, dann hätte ich wieder ganz normal vier Wochen Kündigungsfrist, oder? (Im Arbeitsvertrag gibt es keine gesonderte Regelung) Was wäre denn die Konsequenz daraus außer dass meine Elternzeit beendet wäre? Diese würde sich ja dann verkürzen bis zum 30.3. Hat das Konsequenzen für das Elterngeld? Müsste mich ja dann bei der Agentur für Arbeit melden für die Zeit?!"
Keine Konsequenz, wenn du bis 8.4. Elterngeld erhältst, dann bist du bis dahin krankenversichert und bekommst Elterngeld, Elternzeit ist beendet, aber interessiert ja nicht.

Vom 9.4. bis 14.4. solltest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.