Elternzeit beenden wegen Mutterschutz vom 2. Kind

Hallo!
Für mein erstes Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Gerade sind davon etwa 1,5 Jahre vorbei. Wir sollen aber ein zweites Kind.
Ich habe gelesen, dass man die Elternzeit, die man durch das erste Kind hat, beenden kann, wenn der Mutterschutz bei der zweiten Schwangerschaft anfängt.
Dann würde man während des Mutterschutzes von der KK und dem AG einen Betrag in Höhe des Gehaltes bekommen, das man vor der Elternzeit erhalten hat.
Stimmt das soweit?
Zur Verkürzung der Elternzeit habe ich aber auch gelesen, dass der AG zustimmen muss. Gilt das auch in dem Fall, wenn der Mutterschutz anfängt? Dann würde ich in der Zeit des Mutterschutzes ja kein Geld bekommen, bzw. nur die 300 Euro Basiselterngeld direkt nach der Geburt, oder?
Vielen Dank für die Antworten! Grüße!

1

" Gilt das auch in dem Fall, wenn der Mutterschutz anfängt?"
Nein.

"Dann würde ich in der Zeit des Mutterschutzes ja kein Geld bekommen, bzw. nur die 300 Euro Basiselterngeld direkt nach der Geburt, oder?
Vielen Dank für die Antworten! Grüße! "
Da geht einiges durcheinander, die Höhe des Elterngeldes hat damit gar nichts zu tun, wird aber vermutlich eh nicht mehr werden, wenn du zwischendurch nicht gearbeitet hast. Dann gäbe es nur 13 Euro täglich von der KK im Mutterschutz, aber da die Zustimmung nicht notwendig ist, gibt es den vollen AG-Zuschuss.

2

Hallo!
Danke für deine Antwort.
Da ich nicht gearbeitet habe, bekomme ich dann tatsächlich nur 300 Euro Elterngeld.
Ich habe ganz vergessen, dass ich von der KK auch Geld bekomme, daher dachte ich an die 300 Elterngeld gleich nach der Geburt.

3

... Ich meine, ich habe nicht mit dem Fall gerechnet, dass ich dann von der KK auch Geld bekomme, wenn der AG nicht zustimmen würde....
Aber da ich die Zustimmung nicht brauche, ist ja alles super!