Am Ende

Hallo alle zusammen!

Kann mir jemand weiterhelfen oder hatte jemand schon mal diese Situation?

Zum 31.12.2018 wurde die Firma in der ich arbeite gekündigt! Es gibt die Firma nicht mehr und das ist das kleinste Problem!

Ab dem 6.1.19 bin ich im Mutterschutz!

ABER: bin voll im beschäftigungsverbot , und keiner möchte mich für die Zeit vom 1.1-5.1 aufnehmen! Arbeitsamt/ Krankenkasse wollen nix damit zu tun haben und schieben mich gegenseitig hin und her !

Das Ende der Geschichte : ich habe jetzt auch noch eine Sperre bekommen und erhalte kein mutterschaftgeld und muss die kk wechseln zu meinem Mann ( Familienversichern , damit ich wenigstens versichert bin ) !

Wer war auch mal in so einer Situation und wie ist es bei euch ausgegangen!? Ich meine sowas darf doch nicht passieren !?

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Das verstehe ich nicht. Meiner Meinung nach bist du arbeitslos vom 1.1 bis 5.1 und dein BV verfällt dann, da du ja keine Arbeit mehr hast. Und besonders die Arbeit nicht mehr, weswegen du das BV bekommen hast. Also müsste meiner Meinung nach das Arbeitsamt zuständig sein und das Mutterschaftsgeld müsstest du dann meiner Meinung nach trotzdem bekommen von der Kasse, da du ja ALG 1 bekommen müsstest für die Tage.

Aber wahrscheinlich meint das Arbeitsamt, dass du nicht ALG 1 berechtigt bist. Somit würdest du tatsächlich kein Mutterschaftsgeld bekommen, müsstest dann aber ALG 2 erhalten, wenn dein Partner nicht zu viel verdient.

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Das kommt doch vermutlich darauf an, was es für ein Beschäftigungsverbot ist. Eins vom AG müsste verfallen. Ein individuelles aufgrund einer medizinischen Indikation jedoch nicht. Dann stünde sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wäre also meines Wissens nach nicht berechtigt, ALGI zu beziehen.

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Mir wurde davor nix gesagt, das wenn ich keine Arbeit mehr habe sozusagen auch das beschäftigungsverbot zu Ende ist ! Ich muss mich mal morgen beim Arzt informieren ! Aussage vom Arbeitsamt ist auf jeden Fall , ich stehe dem Arbeitsmarkt diese fünf Tage ( bzw. 3 Arbeitstage) nicht zu Verfügung und dadurch bin ich nicht arbeitslos gemeldet! Und die Krankenkasse macht jetzt deswegen ein verbot auf das mutterschaftsgeld und bin nicht versichert

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Wende dich an die Aufsichtsbehörde, eine Kündigung geht nur mit Zustimmung dieser und wenn sie dem zustimmen, dann steht dir in der Regel auch Mutterschaftsgeld und AG Zuschuss vom Bund zu!

Wann hast du die Kündigung erhalten? Du solltest dagegen vorgehen.

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Es gibt aber die Firma nicht mehr wurde oben geschrieben.
Wer soll sie dann wieder einstellen?

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Trotzdem muss man gekündigt werden.

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Wann hast du denn die Kündigung erhalten?

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Es gibt da ein Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, wonach bei Arbeitslosigkeit während des Beschäftigungsverbot sehr wohl das Arbeitsamt als Arbeitgeber zu sehen ist. In dem Fall wurde allerdings ein individuelles Beschäftigungsverbot während der Arbeitslosigkeit ausgesprochen - also nicht ganz Dein Fall.
https://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/92176.html

Solltest Du kein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten haben, wäre die Sache eigentlich noch einfacher: Mit Beginn der Arbeitslosigkeit wäre das Beschäftigungsverbot einfach aufgehoben worden, denn das gilt ja nur für Deinen alten Arbeitsplatz und Du warst (zumindest theoretisch) durchaus vermittelbar.
Normalerweise erbittet das Arbeitsamt in solchen Fällen die Schweigepflichtentbindung Deines Frauenarztes.

Doppelt doof ist, das Du anscheinend viel zu spät beim Arbeitsamt vorgesprochen hast.
Nun kannst Du nicht mehr viel machen, ausser einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen und mit dem zusammen besprechen, was Du jetzt noch tun kannst.

Und doch, sowas passiert. Weil nämlich genau dieser Fall in keinem Gesetz so aufgeführt ist und deswegen die Gerichte urteilen müssen.

Grüsse
BiDi