Wie wird mein Gehalt im Beschäftigungaverbot berechnet?

Hallo liebe Urbia-Mitglieder!

Ich beschreibe euch mal meine aktuelle Situation.
Im September 2017 kam mein Sohn zur Welt. Danach war ich bis zum 16.09.18 in Elternzeit, mein erster Arbeitstag war der 17.09.18.
Ich bin aktuell wieder schwanger und bekomme sehr wahrscheinlich ab Montag ein BV ausgesprochen.
Normalerweise wird das Gehalt ja aus den letzten 13 Wochen bzw 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet. Demnach wäre der Berechnungszeitraum rückwärtsgerechnet vom 31.10.18 bis zum 17.09.18. In diesem Zeitraum war ich eine Woche krank geschrieben. Grob gerechnet wäre das dann also ein Berechnungszeitraum von 8 Wochen.

Nun zu meiner Frage: würden die fehlenden 5 Wochen noch aus der Zeit vor der Schwangerschaft miteinbezogen werden? Oder wird die Elternzeit als Null Wertung mit berechnet? Oder wird das Gehalt einfach nur aus den 8 Wochen berechnet?

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe...

Liebe Grüße, Anna

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Du bekommst einfach dein normales Gehalt weiter, Zuschläge und so werden dann nur aus dem Bemessungszeitraum als Durchschnitt genommen.

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Ich habe leider kein "normales" Gehalt. Ich habe einen Stundenvertrag, demnach werde ich für den Stundensatz bezahlt, den ich arbeite.
Ich arbeite grade nicht Vollzeit sondern Teilzeit.
Ich habe mit meiner Personalchefin vereinbart, dass ich 4x die Woche á 6 Stunden arbeite, somit auf 24 Wochenstunden komme.
Da ich in der Gastronomie arbeite, und wir nunmal von Gästen abhängig sind, kann ich aber nicht immer diese Leistung erbringen und daraus ergibt sich auch eben das unterschiedliche Gehalt.
Würde dann trotzdem das vertraglich vereinbarte Gehalt, bzw der Stunsensatz gelten?

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Ja genau. Das würde dann gelten. Du darfst nicht schlechter gestellt werden.

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