Wann zum Frauenarzt bei gefährdendem Job?

Hallo ihr lieben,

mich interessiert, wann ihr zum FA gegangen seid..
In meinem Job habe ich des öfteren mit aggressiven Jugendlichen zu tun, die zuschlagen, treten oder beißen.
Habe den Termin erst in knapp 4 Wochen, dann 8. Woche, und bin mir nun absolut nicht sicher, ob ich doch schon vorher gehen sollte...
Was meint ihr?

Danke fürs Antworten und allen ein schönes Wochenende

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Ich würde den Arbeitgeber schon Mal von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen, damit er den Mutterschutz umsetzen kann und beim FA würde ich mag nachfragen, ob du aus diesem Grunde schon Mal vorbeikommen kannst.... Auch wenn im US noch nichts zu sehen ist, müsste er dir nach Bluttest etc eine Bescheinigung für den AG ausstellen können.
Dein Arbeitgeber muss schauen, ob er sich an einen ungefährlichen Arbeitsplatz setzen kann oder dich ins BV schicken muss...

LG

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Danke für deine schnelle Antwort :)
Meinst du wirklich, dass ich den AG informieren soll bevor ich beim Fa war?

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Das kommt darauf an, ob du möchtest, dass für dich der Mutterschutz greift oder nicht...der AG kann neunmal erst handeln, wenn er Bescheid weiß. Wenn du der Meinung hast, dass du einen gefährlichen Job hast, würde ich es eher früher als später sagen. Aber das hast nur du in der Hand

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Hallo,

Ich habe Samstags Positiv getestet, Montag beim Arzt angerufen und Dienstag einen Termin bekommen. Er hat einen Pipitest gemacht und mir nur eine generelle Bescheinung ausgestellt. "Bei Frau XY wurde heute in meiner Praxis ein Schwangerschaftstest durchgeführt. Ergebnis: POSITIV".
Das hat mir als Bestätigung gereicht. Ich hatte Glück, ich hatte sowieso den Montag, Dienstag und Mittwoch frei. So hab ich es Donnerstag dem AG sagen können, weil auch in meinem Job einiges zu beachten ist.
Anscheinend zu viel, denn es endete mit BV vom Arbeitgeber.
Aber ohne, dass ich es sage, hätte der AG ja nicht auf die Mutterschutzrichtlinien achten können. Ich war in der 6. SSW.

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Ich hab Donnerstag an NMT positiv getestet und den Tag noch normal gearbeitet, weil eine wichtige Aufgabe zu erledigen war, für die so schnell kein Kollege hätte einspringen können und weil ich da das Risiko sehr gut abschätzen konnte. Ich hätte meinem Chef dann Donnerstag Nachmittag, direkt nach Erledigung der Aufgabe die Schwangerschaft mitgeteilt, aber da hatte er aufgrund seiner Überstunden schon Feierabend gemacht. Gesagt hab ich es ihm Freitag früh, ab da war ich aus den normalen Diensten raus. Dienstag drauf hatte ich dann einen Termin bei meiner FÄ.

Bei meiner ersten Schwangerschaft, die leider mit einem MA endete, hatte ich sm Tag des Schwangerschaftstests bei der Ärztin nach einem Termin gefragt. Mir eurde zuerst gesagt, dass vor der 8.SSW niemand einbestellt wird. Als ich dann aber sagte, dass ich wegen meiner beruflichen Tätigkeit schnell eine Bestätigung für den AG brauche, durfte ich direkt kommen.

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Ich danke euch für eure Antworten.

Ich werde wohl Montag bei meinem FA anrufen und auch zwecks Job um eine Bestätigung bitten.
Und dann werde ich ja sehen, wohin die Reise geht.

Vielen Dank :-)#danke

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Naja, um deinem AG Bescheid zu sagen brauchst du keine Bescheinigung. Falls dein FA also nicht so schnell einen Termin frei hat, ist es nicht so schlimm:-)

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Guten Morgen,
Die Situation am Arbeitsplatz ist unabhängig vom FA. Wenn du die Schwangerschaft deinem AG gemeldet hast, dann muss er dir einen nach dem MuSchG sicheren Arbeitsplatz zuteilen.

LG

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Hallo,

die Frage wann zu FA und wann dem AG sagen sind zwei völlig unabhängige Dinge. Die meinsten FAs lassen die Schwangeren so in der 7/8 Woche kommen, da man da schon alles wichtige sehen kann, ein früherer Termin kann zu einer zusätzlichen Verunsicherung der Schwangeren führen, da auf dem US nichts sichtbar sein kann.

Sobald du deinem AG sagt, dass du schwanger bist greift der Mutterschutz. Dein Wort ist ausreichend. Nach der Bekanntgabe muss dein AG eine Gefährungsbeurteilung durchführen und an Hand dieser Analyse wird dann entschieden, ob dein AG dir einen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz bieten kann. Wenn ja gehst du weiter arbeiten, wenn nein dann bekomst du ein BV. Es kann allerdings sein, dass dein AG dir einen alternativen Arbeitsplatz zuweist, weil dieser dem Mutterschutz entspricht. Sollte sich dein AG weigern eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt(Bundesland abhängig), diese sind für die Einhaltung es Mutterschutz zuständig.


Link zum Justiz Ministerium ==> Mutterschutzgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/

LG Morgain mit Krümel (19+5) im Bauch